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Buch 1. Kap. 1. Grundbegriffe.
zii huben pflegt. Vergleichsweise wohlhabend endlich erscheint
J^der, dessen Vermögen zur angemessenen Befriedigung seiner vernnnstigen,
nothwendigen und freien Bedürfnisse mindestens durchsc
mit tí id) ausreicht, und dabei denn mittleren Vernlögensbetrage,
über den seine Standesgenossen günstigeren Falls verfügen, nicht
nachsteht.
ijb st bet ^emsliib, eine einzelne Person oder ein ganzes
Volk, reich, wohlhabend oder arm ist, das laßt sich in der'
Regel schon nach äußeren Merkmalen annähernd richtig
beurtheilen.
So läßt sich die relative Größe des Vermögens einzelner
Menschen z. B. nach der Lebensweise derselben und der Leichtigkeit,
mit welcher sie Zahlungsverbindlichkeiten erfüllen, einigerniaBeii
WmtOciicn. 9(18 %RcrfmnIc, mcld,e einen 6#,% nu^bic
Vei haltuis)mÜhigkeit eines Aolksvermögens gestatten, können hingegen
bienen : g. bic 2cbcn8att unb bog 9Bü^íbcfinbcu nerschiedener
Volksklassen, namentlich der mittleren und niederen:
bjc ers)cMid,kit nnb 9(rt bc8 9íui^m,bc8 für gcmcinnühißc nnb
öffentliche Zivecke, sowie insbesonbere die Leichtigkeit, mit welcher
bei: @(ao(8bebatf burd) mc^^cuernnß mifßcbmdn iJitb, o^c fonber.
in!) bruckenb zu werden; endlich auch der Umstand, ob ein Volk
an andere Völker vorzugsweise ausleiht, oder von solchen borgt re.
' 3tbc bmiftiße Mcibt
iid) immer nur zeitlveilig und niemals auf längere Zeit hinaus
zutreffend, tucii ein bestimmtes Vermögen nicht leicht anbmentb,
mebet jernet %e^^stmti^,nst^^^fei^ uD^^
imcfj, ocimii Q(ci^^c ^ríific bc^íf.
@8 iDÄre bieg Uie(,ncs)t nur bmm luögiid), fa((g ciucrfcit8
"^"'"'^""8 bet gegen^bet^^c[)enben
Bedürfniß e erfolgte, und falls andererseits weder der
(Beimiudß, unb %nufd,n,etH) bei- æcrm^gcu8bc^^m^b(^cik fid, uctänderte,
nod) durch die Art der Vermögcnsbenntzung eine Vermögensabnahme
oder -Zunahme herbeigeführt würde.
Bestimmbar ist überhaupt blos der gegenwärtige Werth
«"4 bet aufünftißc aBcttO (auh^,^^8luctM)),
rucksichtlich desien lediglich Vermuthungen zu hegen sind.