Full text : Die Volkswirthschaftslehre

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Buch  1.  Kap.  1.  Grundbegriffe.
zii  huben  pflegt.  Vergleichsweise  wohlhabend  endlich  erscheint
J^der,  dessen  Vermögen  zur  angemessenen  Befriedigung  seiner  vernnnstigen,
  nothwendigen  und  freien  Bedürfnisse  mindestens  durchsc
  mit  tí  id)  ausreicht,  und  dabei  denn  mittleren  Vernlögensbetrage,
über  den  seine  Standesgenossen  günstigeren  Falls  verfügen,  nicht
nachsteht.
ijb  st  bet  ^emsliib,  eine  einzelne  Person  oder  ein  ganzes
Volk,  reich,  wohlhabend  oder  arm  ist,  das  laßt  sich  in  der'
Regel  schon  nach  äußeren  Merkmalen  annähernd  richtig
beurtheilen.
So  läßt  sich  die  relative  Größe  des  Vermögens  einzelner
Menschen  z.  B.  nach  der  Lebensweise  derselben  und  der  Leichtigkeit, ­
  mit  welcher  sie  Zahlungsverbindlichkeiten  erfüllen,  einigerniaBeii
  WmtOciicn.  9(18  %RcrfmnIc,  mcld,e  einen  6#,%  nu^bic
Vei  haltuis)mÜhigkeit  eines  Aolksvermögens  gestatten,  können  hingegen
  bienen  :  g.  bic  2cbcn8att  unb  bog  9Bü^íbcfinbcu  nerschiedener
  Volksklassen,  namentlich  der  mittleren  und  niederen:
bjc  ers)cMid,kit  nnb  9(rt  bc8  9íui^m,bc8  für  gcmcinnühißc  nnb
öffentliche  Zivecke,  sowie  insbesonbere  die  Leichtigkeit,  mit  welcher
bei:  @(ao(8bebatf  burd)  mc^^cuernnß  mifßcbmdn  iJitb,  o^c  fonber.
in!)  bruckenb  zu  werden;  endlich  auch  der  Umstand,  ob  ein  Volk
an  andere  Völker  vorzugsweise  ausleiht,  oder  von  solchen  borgt  re.
'  3tbc  bmiftiße  Mcibt
iid)  immer  nur  zeitlveilig  und  niemals  auf  längere  Zeit  hinaus
zutreffend,  tucii  ein  bestimmtes  Vermögen  nicht  leicht  anbmentb,
  mebet  jernet  %e^^stmti^,nst^^^fei^  uD^^
imcfj,  ocimii  Q(ci^^c  ^ríific  bc^íf.
@8  iDÄre  bieg  Uie(,ncs)t  nur  bmm  luögiid),  fa((g  ciucrfcit8
"^"'"'^""8  bet  gegen^bet^^c[)enben
  Bedürfniß  e  erfolgte,  und  falls  andererseits  weder  der
(Beimiudß,  unb  %nufd,n,etH)  bei-  æcrm^gcu8bc^^m^b(^cik  fid,  uctänderte,
  nod)  durch  die  Art  der  Vermögcnsbenntzung  eine  Vermögensabnahme ­
  oder  -Zunahme  herbeigeführt  würde.
Bestimmbar  ist  überhaupt  blos  der  gegenwärtige  Werth
«"4  bet  aufünftißc  aBcttO  (auh^,^^8luctM)),
rucksichtlich  desien  lediglich  Vermuthungen  zu  hegen  sind.
            
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