§ 23. Wirthschaft.
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Wirthschaft.
#23.
Weil aber die Menschen fortwährend Vermögen brauchen,
um ihre Bedürfnisse genügend befriedigen zu können, so
müssen sie auch wirthschaften, d. h. andauernd für Befriedigung
ihres Bedarfs an äußeren Gütern durch Beschaffung und
Benutzung von Vermögen sorgen.
Die Wirthschaft besteht also in der fortgesetzten
Thätigkeit zur Erwerbung und Verwendung äußerer Güter
behufs der Bedürfnißbefriedigung.
Zn dieser auf letztere abzielenden Thätigkeit werden die
Menschen nicht nur durch ihre eigene Bedürftigkeit genöthigt
und durch Eigennutz angetrieben, sondern auch durch den
mit fortschreitender Kulturentwickelung sich in ihnen zu-
nehmend mehr regenden Gemeinsinn bestimmt.
Der durch den Trieb der Selbsterhaltung hervorgerufene
Eigennutz (die Selbstliebe, das Eigenintercsse) treibt zu An
strengungen behufs der Bedürfnisbefriedigung, weil Ntchtbefrie-
digung der Bedürfnisse (Mangel) wehthut. Er erweckt den auf
Gewinnung von Gütern gerichteten Erwcrbseifer und die auf
Festhalten des Erworbenen bedachte Sparsamkeit. Derselbe kann
zivar ebenso zu blinder Selbstsucht (zum Egoismus) ausarten,
wie der Erwerbstrieb zu rücksichtsloser Habsucht und die Spar
samkeit zu schmutzigem Geize, vermag sich jedoch niemals un
beschränkt zu bethätigen, weil alle Menschen eigennützig sind.
Alle suchen ihre Bedürfnisse mit möglichst geringer Anstrengung
zu befriedigen, und die Meisten trachten späterhin sogar darnach,
ihren Bedarf zunehmend vollständiger und besser befriedigen zu
können. Der Eigennutz jedes Einzelnen stößt daher überall auf
entgegenstehend? Widerstände, welche ihn in Schranken halten.
Außerdem tvird derselbe noch. neben der nicht so leicht gänzlich
schweigenden Mahnung des eigenen Gewissens, durch den aus der
Nächstenliebe entspringenden Gemeinsinn gemäßigt, welcher eben
falls keinem sich sittlicher Pflichten bewußten Menschen gänzlich
fehlt. Dieser äußert sich einerseits als Uneigennützigkeit. anderer
seits als Freigebigkeit, und bethätigt sich im opferwilligen Interesse