Full text : Die Volkswirthschaftslehre

§  24.  25.  2G.  38#^.

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G  25.
Wer  seine  Bedürfnisse  selbständig  befriedigen  will,  muß  in
zweifacher  Beziehung  wirthschastlich  thätig  sein.  Derselbe  muß
einerseits  erwerben,  mit  Hilfe  von  Erwerbsmitteln  äußere
Güter  zu  beschaffen  trachten,  um  in  diesen  selbst  oder  durch
deren  Gegenwerth  Verfügung  über  Genußmittel  zu  erlangen;
andererseits  haushalten,  mittelst  des  Erworbenen  uitb  innerhalb ­
  des  dadurch  gewonnenen  Unterhaltsspielraums  durch
demgemäße  Ein-  und  Zutheilung  des  Verbrauchs  seinen
eigenen  Bedarf  auskömntlich  zu  bestreiten  suchen.
Beide,  sich  in  Erwerbswirthschaft  und  Haushalt
spaltende  Seiten  des  Wirthschaftens  sind  gleichmäßig  bedeutsam ­
  für  den  Erfolg  der  Wirthschaftsführung  und  die
%noe  beë  38^^4)0^01.
..  Diejenige  der  einzelnen  Menschen  und  ganzer  Völker  ist
nbernll  nicht  blos  davon  abhängig,  wie  viel  sie  erwerben,  sondern
insbesondere  auch  davon,  wie  sie  mit  dem  Erworbenen  haushalten.
UcücroH  gilt,  bnß  ber  eriDerMeifer  ber  %Bic^^^^#te;Ibell  ^wr
bedingungsweise  den  Erwerb  zu  steigern,  daß  deren  Selbst-#^#^0
  m,b  m&iQw,0  icW)  allein  bic  %er^äst,%i^^äW^fe^t
des  Verbrauchs  zu  sichern  vermag.

G  26.
%  itfWi'OÍi#'  ber  38113^4)0  ist  bte
H  aus  wirthschaft,  in  welcher  für  den  eigenen  Bedarf  gebrauchte ­
  Güter  erzeugt  und  unmittelbar  zur  Bedürfnißbefriedigung
  der  Angehörigen  verlvendet  werden.  Aus  der
anfänglich  möglichst  vielseitigen  Erlverbsseite  dieser,  die  sich
weiterhin  zunehmend  mehr  auf  bloße  Zurichtung  der  im
Haushalte  benutzten  Sachen  und  ans  allerlei  häusliche
Dienstleistungen  einschränkt,  gehen  alsdann  im  Verlaufe  der
Z>eit  besondere,  sich  nach  und  nach  abtrennende  und  vermannigfaltende
  Arten  von  Erwerbswirthschaften  hervor.  '
Letztere  entstehen,  indem  die  eine  oder  andere  Erwerbsthätigkeit ­
  nicht  mehr  allein  für  den  Hausbedarf,  sondern  auch
zunächst  nebenbei  und  nachher  überwiegend  oder  sogar  ansschließ-
            
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