g 28. Volkswirthschaft.
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haltenen Ersatzposten oder, anders ausgedrückt, nach Abzug sämmt
licher behufs ihrer Gewinnung gemachten Ausgaben, die dem
Reinerträge entsprechende Reineinnahme, das eigentliche Ein-
kommen (Reineinkommen). Das Gcsammteinkommen einer Person
enthalt daher schließlich sämmtliche Werthsüberschüsse, welche sie
in erwirthschafteten nenen Gütern über die behufs deren Be
schaffung aufgewendeten Vermögenswerthe hinaus bezieht.
UolKswirthschnkt.
8 28.
silbern nun Jeder, welcher darauf angewiesen ist, seine
Bedürfnisse selbständig zu befriedigen, in der einen oder
anderen Weise Wirthschaft betreiben muß, so stehen auch stets
eben so viele einzelne Wirthschaften neben einander» alswirth-
schaftlich selbständige Personen und Gemeinschaften vor
handen sind. Diese Einzelwirthschaften sind durch gegen-
seitigen Verkehr mit einander verbunden, ergänzen sich
Wechselseitig, und. ergeben in ihrem Zusammenwirken die
Volkswirthschaft.
Die Sonderwirthschaften der verschiedenen Personen, Fami
lien, Gemeinden rc., sowie des Staats selbst, sind sämmtlich mehr
oder weniger vcrkehrsbedürftig und um so abhängiger von ein
ander, je einseitiger und verschiedenartiger sie werden. Dieselben
stehen daher keineswegs etwa zusammenhangslos blos neben
einander, sondern treten vielmehr durch ihr im Einzelnen zwar
getrenntes, im Ganzen jedoch zu gegenseitiger Bedürfnißbefrie
digung zusammenwirkendes Wirthschaften mit einander in Ver
bindung.
Unter Volkswirthschaft ist demnach die wirthschaft-
liche Gesammtthütigkeit eines Volkes zu verstehen, tvelche sich
zwar in Einzelwirthschaften gliedert, aber in Folge des In-
einandergreifens dieser ein einheitliches, sich nach eigener
Gesetzmäßigkeit regelndes Ganzes bildet.
Als ein einheitliches Ganzes erscheint dieselbe innerhalb
des Weltverkehrs zunächst schon deshalb, tveil jedes Volk
"nd dessen Bevölkerung, d. h. die Gesammtheit der die Volks-