Full text: Die Volkswirthschaftslehre

g 28. Volkswirthschaft. 
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haltenen Ersatzposten oder, anders ausgedrückt, nach Abzug sämmt 
licher behufs ihrer Gewinnung gemachten Ausgaben, die dem 
Reinerträge entsprechende Reineinnahme, das eigentliche Ein- 
kommen (Reineinkommen). Das Gcsammteinkommen einer Person 
enthalt daher schließlich sämmtliche Werthsüberschüsse, welche sie 
in erwirthschafteten nenen Gütern über die behufs deren Be 
schaffung aufgewendeten Vermögenswerthe hinaus bezieht. 
UolKswirthschnkt. 
8 28. 
silbern nun Jeder, welcher darauf angewiesen ist, seine 
Bedürfnisse selbständig zu befriedigen, in der einen oder 
anderen Weise Wirthschaft betreiben muß, so stehen auch stets 
eben so viele einzelne Wirthschaften neben einander» alswirth- 
schaftlich selbständige Personen und Gemeinschaften vor 
handen sind. Diese Einzelwirthschaften sind durch gegen- 
seitigen Verkehr mit einander verbunden, ergänzen sich 
Wechselseitig, und. ergeben in ihrem Zusammenwirken die 
Volkswirthschaft. 
Die Sonderwirthschaften der verschiedenen Personen, Fami 
lien, Gemeinden rc., sowie des Staats selbst, sind sämmtlich mehr 
oder weniger vcrkehrsbedürftig und um so abhängiger von ein 
ander, je einseitiger und verschiedenartiger sie werden. Dieselben 
stehen daher keineswegs etwa zusammenhangslos blos neben 
einander, sondern treten vielmehr durch ihr im Einzelnen zwar 
getrenntes, im Ganzen jedoch zu gegenseitiger Bedürfnißbefrie 
digung zusammenwirkendes Wirthschaften mit einander in Ver 
bindung. 
Unter Volkswirthschaft ist demnach die wirthschaft- 
liche Gesammtthütigkeit eines Volkes zu verstehen, tvelche sich 
zwar in Einzelwirthschaften gliedert, aber in Folge des In- 
einandergreifens dieser ein einheitliches, sich nach eigener 
Gesetzmäßigkeit regelndes Ganzes bildet. 
Als ein einheitliches Ganzes erscheint dieselbe innerhalb 
des Weltverkehrs zunächst schon deshalb, tveil jedes Volk 
"nd dessen Bevölkerung, d. h. die Gesammtheit der die Volks-
	        
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