Full text : Die Volkswirthschaftslehre

g  28.  Volkswirthschaft.

35

haltenen  Ersatzposten  oder,  anders  ausgedrückt,  nach  Abzug  sämmtlicher ­
  behufs  ihrer  Gewinnung  gemachten  Ausgaben,  die  dem
Reinerträge  entsprechende  Reineinnahme,  das  eigentliche  Einkommen
  (Reineinkommen).  Das  Gcsammteinkommen  einer  Person
enthalt  daher  schließlich  sämmtliche  Werthsüberschüsse,  welche  sie
in  erwirthschafteten  nenen  Gütern  über  die  behufs  deren  Beschaffung ­
  aufgewendeten  Vermögenswerthe  hinaus  bezieht.
UolKswirthschnkt.
8  28.
silbern  nun  Jeder,  welcher  darauf  angewiesen  ist,  seine
Bedürfnisse  selbständig  zu  befriedigen,  in  der  einen  oder
anderen  Weise  Wirthschaft  betreiben  muß,  so  stehen  auch  stets
eben  so  viele  einzelne  Wirthschaften  neben  einander»  alswirthschaftlich
  selbständige  Personen  und  Gemeinschaften  vorhanden ­
  sind.  Diese  Einzelwirthschaften  sind  durch  gegenseitigen
  Verkehr  mit  einander  verbunden,  ergänzen  sich
Wechselseitig,  und.  ergeben  in  ihrem  Zusammenwirken  die
Volkswirthschaft.
Die  Sonderwirthschaften  der  verschiedenen  Personen,  Familien, ­
  Gemeinden  rc.,  sowie  des  Staats  selbst,  sind  sämmtlich  mehr
oder  weniger  vcrkehrsbedürftig  und  um  so  abhängiger  von  einander, ­
  je  einseitiger  und  verschiedenartiger  sie  werden.  Dieselben
stehen  daher  keineswegs  etwa  zusammenhangslos  blos  nebeneinander, ­
  sondern  treten  vielmehr  durch  ihr  im  Einzelnen  zwar
getrenntes,  im  Ganzen  jedoch  zu  gegenseitiger  Bedürfnißbefriedigung ­
  zusammenwirkendes  Wirthschaften  mit  einander  in  Verbindung. ­

Unter  Volkswirthschaft  ist  demnach  die  wirthschaftliche
  Gesammtthütigkeit  eines  Volkes  zu  verstehen,  tvelche  sich
zwar  in  Einzelwirthschaften  gliedert,  aber  in  Folge  des  Ineinandergreifens
  dieser  ein  einheitliches,  sich  nach  eigener
Gesetzmäßigkeit  regelndes  Ganzes  bildet.
Als  ein  einheitliches  Ganzes  erscheint  dieselbe  innerhalb
des  Weltverkehrs  zunächst  schon  deshalb,  tveil  jedes  Volk
"nd  dessen  Bevölkerung,  d.  h.  die  Gesammtheit  der  die  Volks-
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.