g 28. Volkswirthschaft.
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haltenen Ersatzposten oder, anders ausgedrückt, nach Abzug sämmtlicher
behufs ihrer Gewinnung gemachten Ausgaben, die dem
Reinerträge entsprechende Reineinnahme, das eigentliche Einkommen
(Reineinkommen). Das Gcsammteinkommen einer Person
enthalt daher schließlich sämmtliche Werthsüberschüsse, welche sie
in erwirthschafteten nenen Gütern über die behufs deren Beschaffung
aufgewendeten Vermögenswerthe hinaus bezieht.
UolKswirthschnkt.
8 28.
silbern nun Jeder, welcher darauf angewiesen ist, seine
Bedürfnisse selbständig zu befriedigen, in der einen oder
anderen Weise Wirthschaft betreiben muß, so stehen auch stets
eben so viele einzelne Wirthschaften neben einander» alswirthschaftlich
selbständige Personen und Gemeinschaften vorhanden
sind. Diese Einzelwirthschaften sind durch gegenseitigen
Verkehr mit einander verbunden, ergänzen sich
Wechselseitig, und. ergeben in ihrem Zusammenwirken die
Volkswirthschaft.
Die Sonderwirthschaften der verschiedenen Personen, Familien,
Gemeinden rc., sowie des Staats selbst, sind sämmtlich mehr
oder weniger vcrkehrsbedürftig und um so abhängiger von einander,
je einseitiger und verschiedenartiger sie werden. Dieselben
stehen daher keineswegs etwa zusammenhangslos blos nebeneinander,
sondern treten vielmehr durch ihr im Einzelnen zwar
getrenntes, im Ganzen jedoch zu gegenseitiger Bedürfnißbefriedigung
zusammenwirkendes Wirthschaften mit einander in Verbindung.
Unter Volkswirthschaft ist demnach die wirthschaftliche
Gesammtthütigkeit eines Volkes zu verstehen, tvelche sich
zwar in Einzelwirthschaften gliedert, aber in Folge des Ineinandergreifens
dieser ein einheitliches, sich nach eigener
Gesetzmäßigkeit regelndes Ganzes bildet.
Als ein einheitliches Ganzes erscheint dieselbe innerhalb
des Weltverkehrs zunächst schon deshalb, tveil jedes Volk
"nd dessen Bevölkerung, d. h. die Gesammtheit der die Volks-