Full text: Grundzüge der Sozialpolitik

tl. Kapitel. Beeinflussung' der Arbeitsbedingungen durch Koalitionen. 271 
40 Lokal- und Bezirksverbände mit 333 Syndikaten (und 51367 Mitgliedern) je 
desselben Berufs, 
20 Landesverbände mit 597 Syndikaten (und 45 353 Mitgliedern) je desselben 
Berufs, 
17 Lokal- und Bezirksverbände mit 300 Syndikaten (und 28143 Mitgliedern) 
verschiedener Berufe, 
5 Landesverbände mit 273 Syndikaten (und 32542 Mitgliedern) verschiedener 
Berufe. 
Die zahlreichen landwirtschaftlichen Syndikate umfassen über 
wiegend Arbeitgeber, haben aber bei der großen Bedeutung des klein 
bäuerlichen Besitzes in Frankreich einen anderen Charakter. 
In Deutschland sind Vereine der hierher gehörigen Art — meist 
als „Arbeitgeberverbände“ bezeichnet — seit Anfang der 90 er Jahre 
mehrfach entstanden sowohl für bestimmte Berufe, als auch zur 
lokalen Zusammenfassung verschiedener Berufe. Zur ersteren Gruppe 
gehören namentlich die zahlreichen lokalen Arbeitgeberverbände für 
die Metallindustrie und das Baugewerbe, die sich zum „Gesamtverband 
der deutschen Metallindustriellen“ (mit rund 2500 Mitgliedern) und 
zum „Deutschen Arbeitgeberbund für das Baugewerbe“ zusammen 
geschlossen haben; weiter der „Zentralverband deutscher Brauereien 
gegen Verrufserklärungen“ (1895) u. a. m. Zur zweiten Gruppe sind 
u. a. zu erwähnen die Arbeitgeberverbände zu Hamburg-Altona (mit 
zahlreichen Unterverbänden), zu Flensburg, der Bund der Arbeitgeber 
verbände Berlins usw. Aus Anlaß der Arbeiterbewegung in Crimmit 
schau im Winter 1903/4 haben sich lebhafte Bestrebungen zu einem 
umfassenden Arbeitgeberverband für Deutschland entwickelt. Sie 
führten dazu, daß im April 1904 unter der Führung des Zentralver- 
bandes deutscher Industrieller eine „Hauptstelle Deutscher Arbeit 
geberverbände“ mit dem Sitz in Berlin errichtet wurde. Ihr Zweck 
ist, „neben dem Streben, ein friedliches Zusammenwirken von Arbeit 
gebern und Arbeitnehmern zu fördern“, nach § 2 der Satzungen: 
Schutz der gemeinsamen Interessen der Arbeitgeber gegenüber unbe 
rechtigten Anforderungen der Arbeitnehmer, Schutz der Arbeitswilligen, 
Förderung der Arbeitsnachweise der Arbeitgeber, Durchführung der 
Streikklausel „nach Möglichkeit“, Rechtsschutz der Arbeitgeber in 
Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung. Mit ähnlichen Zielen, 
aber unabhängig vom Zentralverbande, hat sich außerdem eine Bewegung 
zur Bildung eines „Vereins deutscher Arbeitgeberverbände“ entwickelt. 
Werden in Vereinen der besprochenen Art den Arbeiterorganisa 
tionen besondere Abwehrorganisationen der Unternehmer gegenüber 
gestellt, so fehlt es auch nicht an Verbänden, die Arbeitgeber und 
Arbeitnehmer zur gemeinsamen Feststellung der Arbeitsbedingungen 
zusammenfassen. Es ist beachtenswert, daß bei der Bildung derartiger 
„gemischter“ oder gemeinsamer Berufsvereine Deutschland, .die Schweiz
	        
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