tl. Kapitel. Beeinflussung' der Arbeitsbedingungen durch Koalitionen. 271
40 Lokal- und Bezirksverbände mit 333 Syndikaten (und 51367 Mitgliedern) je
desselben Berufs,
20 Landesverbände mit 597 Syndikaten (und 45 353 Mitgliedern) je desselben
Berufs,
17 Lokal- und Bezirksverbände mit 300 Syndikaten (und 28143 Mitgliedern)
verschiedener Berufe,
5 Landesverbände mit 273 Syndikaten (und 32542 Mitgliedern) verschiedener
Berufe.
Die zahlreichen landwirtschaftlichen Syndikate umfassen über
wiegend Arbeitgeber, haben aber bei der großen Bedeutung des klein
bäuerlichen Besitzes in Frankreich einen anderen Charakter.
In Deutschland sind Vereine der hierher gehörigen Art — meist
als „Arbeitgeberverbände“ bezeichnet — seit Anfang der 90 er Jahre
mehrfach entstanden sowohl für bestimmte Berufe, als auch zur
lokalen Zusammenfassung verschiedener Berufe. Zur ersteren Gruppe
gehören namentlich die zahlreichen lokalen Arbeitgeberverbände für
die Metallindustrie und das Baugewerbe, die sich zum „Gesamtverband
der deutschen Metallindustriellen“ (mit rund 2500 Mitgliedern) und
zum „Deutschen Arbeitgeberbund für das Baugewerbe“ zusammen
geschlossen haben; weiter der „Zentralverband deutscher Brauereien
gegen Verrufserklärungen“ (1895) u. a. m. Zur zweiten Gruppe sind
u. a. zu erwähnen die Arbeitgeberverbände zu Hamburg-Altona (mit
zahlreichen Unterverbänden), zu Flensburg, der Bund der Arbeitgeber
verbände Berlins usw. Aus Anlaß der Arbeiterbewegung in Crimmit
schau im Winter 1903/4 haben sich lebhafte Bestrebungen zu einem
umfassenden Arbeitgeberverband für Deutschland entwickelt. Sie
führten dazu, daß im April 1904 unter der Führung des Zentralver-
bandes deutscher Industrieller eine „Hauptstelle Deutscher Arbeit
geberverbände“ mit dem Sitz in Berlin errichtet wurde. Ihr Zweck
ist, „neben dem Streben, ein friedliches Zusammenwirken von Arbeit
gebern und Arbeitnehmern zu fördern“, nach § 2 der Satzungen:
Schutz der gemeinsamen Interessen der Arbeitgeber gegenüber unbe
rechtigten Anforderungen der Arbeitnehmer, Schutz der Arbeitswilligen,
Förderung der Arbeitsnachweise der Arbeitgeber, Durchführung der
Streikklausel „nach Möglichkeit“, Rechtsschutz der Arbeitgeber in
Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung. Mit ähnlichen Zielen,
aber unabhängig vom Zentralverbande, hat sich außerdem eine Bewegung
zur Bildung eines „Vereins deutscher Arbeitgeberverbände“ entwickelt.
Werden in Vereinen der besprochenen Art den Arbeiterorganisa
tionen besondere Abwehrorganisationen der Unternehmer gegenüber
gestellt, so fehlt es auch nicht an Verbänden, die Arbeitgeber und
Arbeitnehmer zur gemeinsamen Feststellung der Arbeitsbedingungen
zusammenfassen. Es ist beachtenswert, daß bei der Bildung derartiger
„gemischter“ oder gemeinsamer Berufsvereine Deutschland, .die Schweiz