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1. Der Grossgrundbesitzer lebt in der Regel aus
schliesslich von dem Ertrage seiner Grundrente; er bringt sein
bewegliches Capital nicht in Verbindung mit seinem Grund
stücke, sondern giebt dieses in Pacht, so dass er mit seiner
persönlichen Arbeit nicht am Productionsprocesse Tiieil nimmt.
Das Land wird aus diesem Grunde nicht zweckmässig bcwirtli-
schaftet. Der Pächter sucht nur den augenblicklich grössten
Nutzen daraus zu ziehen und kümmert sich nicht um die künf
tige Productionsfähigkeit des Bodens. Meliorationen, welche
den Ertrag dauernd mehren, aber die Anlagekosten erst all-
mählig decken, werden nicht eingeführt. Die wirthschaftliche
Ausnutzung des Bodens überhaupt wird durch das Pachtwesen
gehemmt.
Bewirthschaftet der Eigenthümer selber seine Güter, so
thut er es in einer mehr oder weniger unwirthschaftlichen
Weise, indem seine Aufsicht nicht so streng, seine Verwaltung
nicht so sparsam, sein persönliches Eingreifen nicht so dauer
haft, wie die eines Pächters oder Kleingrundbesitzers zu sein
pflegen. Seine Lebensweise ist viel kostspieliger, indem seine
gesellschaftliche Stellung einen gewissen Luxus von ihm
fordert.
Durch Garten- und Parkanlagen, Jagd- und Pischereiein-
richtungen und dergleichen mehr pflegt auch der Grossgrund
besitzer einen grossen Theil der ihm zur Verfügung stehenden
Naturkräfte unbenutzt zu lassen.
Die Grossgrundbesitzerclasse bildet in allen Volkswirth-
schaften den Kern der Aristokratie. Die Sorglosigkeit, mit der
sie ihren Einkünften entgegensieht, macht sie zur Trägheit ge
neigt. In Betreff der Ausbildung ihrer Mitglieder, legt sie viel
mehr Gewicht auf solche Eigenschaften, welche ihnen in der
grossen Gesellschaft zu glänzen erlauben, als auf pr actis che
oder technische Erziehung und wirthschaftliche Geschäfts-
kenntniss.
2. Der Kleingrundbesitzer ist gewöhnlich auch Klein-
capitalist und bewirthschaftet selbständig seinen Grundbesitz,