Full text: Ueber die Möglichkeit einer volkswirthschaftlichen Harmonie

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1. Der Grossgrundbesitzer lebt in der Regel aus 
schliesslich von dem Ertrage seiner Grundrente; er bringt sein 
bewegliches Capital nicht in Verbindung mit seinem Grund 
stücke, sondern giebt dieses in Pacht, so dass er mit seiner 
persönlichen Arbeit nicht am Productionsprocesse Tiieil nimmt. 
Das Land wird aus diesem Grunde nicht zweckmässig bcwirtli- 
schaftet. Der Pächter sucht nur den augenblicklich grössten 
Nutzen daraus zu ziehen und kümmert sich nicht um die künf 
tige Productionsfähigkeit des Bodens. Meliorationen, welche 
den Ertrag dauernd mehren, aber die Anlagekosten erst all- 
mählig decken, werden nicht eingeführt. Die wirthschaftliche 
Ausnutzung des Bodens überhaupt wird durch das Pachtwesen 
gehemmt. 
Bewirthschaftet der Eigenthümer selber seine Güter, so 
thut er es in einer mehr oder weniger unwirthschaftlichen 
Weise, indem seine Aufsicht nicht so streng, seine Verwaltung 
nicht so sparsam, sein persönliches Eingreifen nicht so dauer 
haft, wie die eines Pächters oder Kleingrundbesitzers zu sein 
pflegen. Seine Lebensweise ist viel kostspieliger, indem seine 
gesellschaftliche Stellung einen gewissen Luxus von ihm 
fordert. 
Durch Garten- und Parkanlagen, Jagd- und Pischereiein- 
richtungen und dergleichen mehr pflegt auch der Grossgrund 
besitzer einen grossen Theil der ihm zur Verfügung stehenden 
Naturkräfte unbenutzt zu lassen. 
Die Grossgrundbesitzerclasse bildet in allen Volkswirth- 
schaften den Kern der Aristokratie. Die Sorglosigkeit, mit der 
sie ihren Einkünften entgegensieht, macht sie zur Trägheit ge 
neigt. In Betreff der Ausbildung ihrer Mitglieder, legt sie viel 
mehr Gewicht auf solche Eigenschaften, welche ihnen in der 
grossen Gesellschaft zu glänzen erlauben, als auf pr actis che 
oder technische Erziehung und wirthschaftliche Geschäfts- 
kenntniss. 
2. Der Kleingrundbesitzer ist gewöhnlich auch Klein- 
capitalist und bewirthschaftet selbständig seinen Grundbesitz,
	        
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