Full text : Ueber die Möglichkeit einer volkswirthschaftlichen Harmonie

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Selbst  das  stehende  Capital  besitzt  diese  Eigenschaft  und
unterscheidet  sich  nur  vom  umlaufenden  Capital  dadurch,  dass
seine  Reproduction  in  einer  viel  längeren  Zeitperiode  vor
sich  geht.
Wenn  das  Capital  derart  mit  dem  Grund  und  Boden
dauernd  verschmolzen  wird,  dass  es  weder  davon  getrennt,
noch  einem  neuen  Zwecke  zugewandt  werden  kann,  so  wird
dasselbe  zum  Bestandtheile  des  Bodens;  der  Capitalzins  wird
factisch  zur  Grundrente,  indem  die  aus  der  Melioration  erzielte
Einkunft  fortan  denselben  Gesetzen  gehorcht,  denen  die  Grundrente ­
  unterworfen  ist.
Es  lässt  sich  selbstverständlich’  keine  feste  Grenze  ziehen,
wo  das  umlaufende  zum  festen  Capital,  und  wo  dieses  zum
Bestandtheile  des  Grundstückes  wird.  Es  giebt  vielmehr  eine
unzählige  Menge  von  Abstufungen  in  der  Scala  der  Beweglichkeit ­
  der  Capitalien,  von  den  raschverwüstlichen  Lebensmitteln ­
  herab  bis  zu  den  dauerhaftesten  Ent-  und  Bewässerungsarbeiten ­
  hinunter.
Dennoch  bleibt  die  Beweglichkeit  das  Hauptmerkmal  des
Capitals,  und  in  dem  einzelnen  Falle  kann  nur  noch  der  Grad
dieser  Beweglichkeit  in  Frage  kommen:  Der  Bankherr  kann
in  einem  Tage  grosse  Capitalien  aus  einem  Geschäfte  in  ein
anderes,  sei  es  im  In-  oder  im  Auslande,  übertragen.  Der
Kaufmann  kann  auch  in  mehr  oder  weniger  kurzer  Zeit  von
einem  Handelszweig  zum  anderen,  oder  zur  Industrie,  zur
Landwirthschaft  übergehen.  Der  Pächter  kann  in  wenigen
Jahren  von  Weide-  zu  Ackerbau-Wirthschaft  übergehen,  oder
von  Ost  nach  West  ziehen,  wenn  ihm  hier  die  Pacht-,  Absätzen ­
  d  andere  Verhältnisse  besser  dünken.  —  Der  Grundbesitzer
dagegen  nimmt  in  der  Volks  wirthschaft  eine  vollkommen  abwartende ­
  Stellung  ein;  er  hat  keinen  persönlichen  Willen;  er
darf  die  Initiative  nicht  ergreifen;  er  kann  sein  Einkommen
nur  in  der  Form  der  Grundrente  beziehen,  und  die  Höhe  dieser
hängt  ausschliesslich  ab  von  der  jeweiligen  Lage  der  Volkswirthschaft.

            
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