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der Volkswirthschaft von Nutzen sein, indem es die allgemeine
Arbeitsamkeit anspornt, zugleich aber auch dem kleineren Besitzer
Gelegenheit bietet, wenn er keine eigene Arbeit zu verrichten
hat, gegen Lohn zu arbeiten. Das Bestehen einiger
grösserer Güter ist auch wUnschenswerth zur zweckmässigeren
Betreibung einzelner Branchen der Landwirthschaft, besonders
der Viehzucht.
Wo der Staat grössere Flächen Landes besitzt, sollte er
dieselben parcelliren und zum Marktpreise veräusseru. Der
Staat eignet sich nicht zur privatwirthschaftlichen Verwaltung
der Grundstücke ; es ist eine erwiesene Thatsache, dass er niemals
aus denselben einen gleichen Nutzen zieht wie der Privateigenthümer,
und gilt dieses zwar sowohl von der Pacht, wie
von der selbständigen Bewirthschaftung. Durch Parcellirung
und Veräusserung seines Grundbesitzes kann der Staat daher
den Nationalreichthum vergrössern.
Die Betreibung der kleinen Hausindustrie neben der Landwirthschaft
kann von grossem Nutzen sein. Sie giebt dem
Kleingrundbesitzer Gelegenheit, sich in der Zeit, wo die Feldarbeiten
ruhen, einen Nebenverdienst zu erwerben. Sie ermöglicht
es, dass derjenige, der ein zur Ernährung seiner Familie
zu kleines Stück Land besitzt, durch selbständige Arbeit
sich ein grösseres Einkommen verschaffe. Der Staat sollte daher
durch möglichst zahlreiche, unentgeltliche Gewerbeschulen
die Massen zur Erlernung verschiedenartiger Gewerbe anh
alten.
Um die heutigen Uebelstände des Kleingrundbesitzes zu
beseitigen, sind vor allen Dingen nöthig:
a) Eine genügende technische und volkswirthschaftliche
Erziehung, Diese würde erreicht werden durch kleinere practische
Ackerbauschulen, deren Benutzung dem Kleingrundhesitzer
und seinen Angehörigen möglichst erleichtert werden
sollte. In diesen Anstalten wäre besonderes Gewicht zu legen:
auf die practische Handhabung neuer Maschinen und Geräthe;