Full text : Ueber die Möglichkeit einer volkswirthschaftlichen Harmonie

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Parcellirung  des  Bodens  ist  ein  grosser  Schritt  in  dieser
Richtung.
b)  Je  grösser  die  Zahl  der  Grundbesitzer  ist,  desto  grösser
ist  auch  die  Zahl  Derer,  die  an  den  Woblthaten  des  Grundbesitzes ­
  theilnehmen,  desto  grösser  ist  folglich  auch  die  Zahl
Derer,  die  an  der  Aufrechterhaltung  von  Ruhe  und  Ordnung
Interesse  haben.  _
c)  Der  Kleingrundbesitz  ist  productiver  als  der  Grossgrundbesitz, ­
  und  ein  Land  muss  daher  eine  grössere  Zahl
Menschen  ernähren  können,  wenn  es  seine  Ländereien  parcellirt.
  Sein  Gesammtvermögen  und  sein  Gesammteinkommen
werden  damit  wachsen.
d)  Die  drei  Productionsfactoren  lassen  sich  am  besten  in
der  Person  eines  kleinen  Grundbesitzers  vereinigen,  und  muss
folglich  in  einer  gutgeordneten  Kleinwirthschaft  der  Classenkampf
  und  der  Classenhass  vollständig  verschwinden.  Keine
Classe  ist  daher.wie  die  der  Kleingrundbesitzer  geeignet,  die
wirthschaftlichen  Vorzüge  des  Capitals  mit  denen  der  Grundrente ­
  vereinigt  zur  Geltung  zu  bringen.  Keine  Classe  wie  diese
geeignet,  die  wirthschaftlichen  Tugenden  aller  Classen  in  sich
aufzunehmen.  Keine  Classe  wie  diese  geeignet,  eine  auf  Arbeit
und  Sorgenfreiheit  begründete  Glückseligkeit  zu  verwirklichen.
Es  liegt  somit  im  Interesse  einer  Volkswirthschaft,  den  ländlichen ­
  Mittelstand,  als  dem  gesundesten  Theil  der  Bevölkerung,
möglichst  zu  vermehren.
Das  beste  Mittel,  um  eine  Parcellirung  des  Bodens  zu  erreichen, ­
  ist  eine  progressive,  mit  der  Ausdehnung  des  Einzelbesitzes ­
  wachsende  Extrabesteuerung  der  Grundstücke.  Diese
Besteuerung  muss  den  Kleingrundbesitz  garnicht  oder  nur  unbedeutend ­
  treifen,  denn  sonst  würde  sie  ungerecht  vertheilt
sein,  da  sie  nur  die  Fläche  und  nicht  die  Qualität  des  Bodens
berücksichtigt.
Ist  eine  genügende  Parcellirung  erreicht  worden,  so  kann
diese  Extrabesteuerung  aufgehoben  werden.  Das  spatere  Aufkommen ­
  oder  das  Bestehenbleiben  einzelner  grosser  Güter  kann
            
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