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Parcellirung des Bodens ist ein grosser Schritt in dieser
Richtung.
b) Je grösser die Zahl der Grundbesitzer ist, desto grösser
ist auch die Zahl Derer, die an den Woblthaten des Grundbesitzes
theilnehmen, desto grösser ist folglich auch die Zahl
Derer, die an der Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung
Interesse haben. _
c) Der Kleingrundbesitz ist productiver als der Grossgrundbesitz,
und ein Land muss daher eine grössere Zahl
Menschen ernähren können, wenn es seine Ländereien parcellirt.
Sein Gesammtvermögen und sein Gesammteinkommen
werden damit wachsen.
d) Die drei Productionsfactoren lassen sich am besten in
der Person eines kleinen Grundbesitzers vereinigen, und muss
folglich in einer gutgeordneten Kleinwirthschaft der Classenkampf
und der Classenhass vollständig verschwinden. Keine
Classe ist daher.wie die der Kleingrundbesitzer geeignet, die
wirthschaftlichen Vorzüge des Capitals mit denen der Grundrente
vereinigt zur Geltung zu bringen. Keine Classe wie diese
geeignet, die wirthschaftlichen Tugenden aller Classen in sich
aufzunehmen. Keine Classe wie diese geeignet, eine auf Arbeit
und Sorgenfreiheit begründete Glückseligkeit zu verwirklichen.
Es liegt somit im Interesse einer Volkswirthschaft, den ländlichen
Mittelstand, als dem gesundesten Theil der Bevölkerung,
möglichst zu vermehren.
Das beste Mittel, um eine Parcellirung des Bodens zu erreichen,
ist eine progressive, mit der Ausdehnung des Einzelbesitzes
wachsende Extrabesteuerung der Grundstücke. Diese
Besteuerung muss den Kleingrundbesitz garnicht oder nur unbedeutend
treifen, denn sonst würde sie ungerecht vertheilt
sein, da sie nur die Fläche und nicht die Qualität des Bodens
berücksichtigt.
Ist eine genügende Parcellirung erreicht worden, so kann
diese Extrabesteuerung aufgehoben werden. Das spatere Aufkommen
oder das Bestehenbleiben einzelner grosser Güter kann