Full text : Ueber die Möglichkeit einer volkswirthschaftlichen Harmonie

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welcher  ihm  eine,  wenigstens  zeitliche’  Unabhängigkeit  von
seinem  Lohnherrn  sichert.  Durch  anhaltende  Sparsamkeit  aber
kann  er  sich  zu  einer  dauernden  Unabhängigkeit  emporarbeiten,
indem  er  selber  Unternehmer  wird.
Um  die  Frage  der  Lohnhöhe  und  Lohnform  darf  sich  der
Staat  nicht  kümmern,  alle  darauf  bezüglichen  Bestimmungen
muss  er  dem  freien  Vertrage  überlassen.  Nur  muss  er  sorgen
für  rasche  und  wohlfeile  Rechtspflege  und  für  die  Bestrafung
des  Vertragsbruchs.
Gute,  unentgeltliche  Gewerbeschulen  sind  auch  erforderlich,
um  durchgehend  technisch  tüchtige  Arbeiter  zu  schaffen,  welche
in  der  Lage  sind,  ihre  wirthschaftliche  Lage  dauernd  zu  bessern.
Da,  wo  sich  das  Unwesen  der  Kinder-  und  Frauenarbeit ­
  eingebürgert  hat,  sollte  der  Staat  auch  ernste  Massregeln
dagegen  ergreifen,  denn  es  schädigt  dasselbe  die  heranwachsende
Generation,  zerstört  das  Familienleben  und  verschlechtert  die
Lohnverhältnisse  durch  Vermehrung  des  Angebotes.
Die  Kinderarbeit  sollte  überhaupt  verboten  sein.  Die  junge
Generation  sollte  sich  ausschliesslich  ihrer  physischen  und
geistigen  Ausbildung  widmen  und  erst,  wenn  diese  vollendet
ist,  zur  Arbeit  herangezogen  werden.
'  In  Betreff  der  Frauen  sollte  nur  solchen  Personen  die
Lohnarbeit  gestattet  sein,  welche  keine  Familie  haben  oder  eine
solche  selbst  ernähren  müssen.  Die  Frau  als  Gattin  und  als
Mutter  hat  am  häuslichen  Herd  ihren  natürlichen  Wirkungskreis
und  darf  nicht  aus  falsch  berechneter  Gewinnsucht,  zum  eigenen
und  zu  ihrer  Standesgenossen  Nachtheil,  das  Familienlelien  zerstören ­
  und  die  Erziehung  der  Kinder  vernachlässigen.
Eine  solche  Massregel  kann  nicht  dem  freien  Willen  der
Arbeiter  überlassen  werden,  und  lässt  sich  aus  diesem  Grunde
der  Zwang  rechtfertigen.  Ausserdem  dürfen  die  Frauen,  in
Volkswirthschsftlicher  und  politischer  Beziehung,  als  unmündig
betrachtet  werden  und  müssen  daher,  ähnlich  wie  die  Kinder,
gegen  Missbrauch  von  Seiten  des  Familienhauptes  in  Schutz
genommen  werden.
            
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