Object: Einführung in das Studium der Konjunktur

194 Vierter Abschnitt. Konjunkturprognose und Konjunkturpolitik. 
kungen der Valuta unterworfenen Marktpreise stellen. Die Preis 
differenz trägt dabei di© Leinengarnabrechnungsstelle, lau welche 
dafür die Spinner, ebenfalls zu einem festen Einheitspreise, in 
welchem die immer wieder neu zu errechnenden, also variablen 
Spinnkosten als Zuschläge enthalten sind, ihr fertiges Produkt ab 
zuliefern haben. 
In dieser Weise ist den Spinnern eine von den Schwankungen 
der Valuta unabhängige, risikolose Beschäftigung gewährleistet. Die 
Leinengarnabrechnungsstelle kommt auf diese Weise immer wieder 
in den Besitz der an die Spinner verbilligt abgegebenen Rohstoffe. 
Der für diese Abrechnungsstelle so eventuell entstehende Verlust in 
der Differenz zwischen den Einkaufs- und Verkaufspreisen des 
Flachses wird dann durch den Verkauf der Game an die Webereien 
gedeckt, die dafür ebenfalls einen einheitlichen Preis zu zahlen 
haben. 
Die großen Vorteile dieser, in ihren Einzelheiten überaus ver 
wickelten Abmachungen, liegen also darin, daß damit der Rohstoff 
bezug zu stabilen Preisen und damit eine genaue Kalkulation mög 
lich wird und daß so, um mit Mey zu reden „die derzeitigen Valuta 
schwankungen, die z. B. in der Baumwollindustrie von Tag zu Tag 
alle Berechnungen umwerfen an der Leinenspinnerei relativ 
unbemerkt und spurlos“ vorübergegangen sind. 
Wenn trotzdem plötzliche Steigerungen der Inlandsflachspreise 
eintreten, dann fängt dieser Rohstoffausgleich wenigstens den ersten, 
kräftigsten Stoß einer derartigen Preiserhöhung auf und schützt die 
Spinner in wirksamer Weis© vor den unmittelbaren Folgen akuter 
Preisschwankungen. Durch Ansammlung großer Reserven aus den 
Garnverkäufen schafft dann darüber hinaus dieser Rohstoffausgleich 
noch die Mittel, um die durch Konjunkturumschläge gelegentlich 
entstehenden Verluste decken zu können. 
Das dritte und letzte Glied in diesem System von Garantie 
verträgen ist dann der Spinner-Webervertrag. Das ökonomisch 
Wesentlichste dieser, in sich wieder sehr komplizierten Abmachun 
gen, ist der sog. Garn-Abnahmevertrag, in welchem sich die reinen 
Spinnereien zum Verkauf und die Leinengarnabrechnungsstelle dem 
entsprechend zur Abnahme eines bestimmten Teiles der erzielten 
Gesamterzeugung dieser Betriebe verpflichten. 
In diesem System von Abnahme- und Garantieverträgen haben 
wir es mit einem sehr fein durchdachten Mittel zu tun, um damit 
den für die Einzelwirtschaften so verhängnisvollen Wirkungen des 
Auf und Ab in der Valuta auszuweichen.
	        
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