194 Vierter Abschnitt. Konjunkturprognose und Konjunkturpolitik.
kungen der Valuta unterworfenen Marktpreise stellen. Die Preis
differenz trägt dabei di© Leinengarnabrechnungsstelle, lau welche
dafür die Spinner, ebenfalls zu einem festen Einheitspreise, in
welchem die immer wieder neu zu errechnenden, also variablen
Spinnkosten als Zuschläge enthalten sind, ihr fertiges Produkt ab
zuliefern haben.
In dieser Weise ist den Spinnern eine von den Schwankungen
der Valuta unabhängige, risikolose Beschäftigung gewährleistet. Die
Leinengarnabrechnungsstelle kommt auf diese Weise immer wieder
in den Besitz der an die Spinner verbilligt abgegebenen Rohstoffe.
Der für diese Abrechnungsstelle so eventuell entstehende Verlust in
der Differenz zwischen den Einkaufs- und Verkaufspreisen des
Flachses wird dann durch den Verkauf der Game an die Webereien
gedeckt, die dafür ebenfalls einen einheitlichen Preis zu zahlen
haben.
Die großen Vorteile dieser, in ihren Einzelheiten überaus ver
wickelten Abmachungen, liegen also darin, daß damit der Rohstoff
bezug zu stabilen Preisen und damit eine genaue Kalkulation mög
lich wird und daß so, um mit Mey zu reden „die derzeitigen Valuta
schwankungen, die z. B. in der Baumwollindustrie von Tag zu Tag
alle Berechnungen umwerfen an der Leinenspinnerei relativ
unbemerkt und spurlos“ vorübergegangen sind.
Wenn trotzdem plötzliche Steigerungen der Inlandsflachspreise
eintreten, dann fängt dieser Rohstoffausgleich wenigstens den ersten,
kräftigsten Stoß einer derartigen Preiserhöhung auf und schützt die
Spinner in wirksamer Weis© vor den unmittelbaren Folgen akuter
Preisschwankungen. Durch Ansammlung großer Reserven aus den
Garnverkäufen schafft dann darüber hinaus dieser Rohstoffausgleich
noch die Mittel, um die durch Konjunkturumschläge gelegentlich
entstehenden Verluste decken zu können.
Das dritte und letzte Glied in diesem System von Garantie
verträgen ist dann der Spinner-Webervertrag. Das ökonomisch
Wesentlichste dieser, in sich wieder sehr komplizierten Abmachun
gen, ist der sog. Garn-Abnahmevertrag, in welchem sich die reinen
Spinnereien zum Verkauf und die Leinengarnabrechnungsstelle dem
entsprechend zur Abnahme eines bestimmten Teiles der erzielten
Gesamterzeugung dieser Betriebe verpflichten.
In diesem System von Abnahme- und Garantieverträgen haben
wir es mit einem sehr fein durchdachten Mittel zu tun, um damit
den für die Einzelwirtschaften so verhängnisvollen Wirkungen des
Auf und Ab in der Valuta auszuweichen.