Full text : Über die Behandlung der verbrecherischen und arg verwahrlosten Jugend in Österreich

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wirksame  Zwangserziehung  zu  ihrem  eigenen  Heile  und
zum  Nutzen  der  Gesellschaft  auf  bessere  Wege  gebracht
werden.  *)
Endlich  wäre  noch  folgender  Modus  einer  raschen  und
ergiebigen  Vermehrung  der  Fälle  correctioneller  Zwangserziehung ­
  in  ernsthafte  Erwägung  zu  ziehen.
Wie  wir  oben  gesehen  haben,  verdankt  England  die
hohe  Entwicklung  seiner  Reformatory  und  Industrial  Schools
einem  eigenthümlichen,  sehr  practischen  Systeme,  durch  welches
manche  Schwierigkeiten,  die  mit  der  Errichtung  solcher  Anstalten ­
  von  Staatswegen  verbunden  sind,  glücklich  umgangen
werden.
Von  der  richtigen  Grundausfassung  ausgehend,  dass  die
Erziehung  stets  eine  individuelle  sein  müsse,  dass  sie  eine
bis  ins  Einzelne  gehende  Regelung  nicht  verträgt,  dass  sich
daher  der  Staat  aus  einem  solchem  Gebiete  mit  der  Oberaufsicht ­
  bezüglich  der  Einhaltung  gewisser  allgemeiner  Grundsätze ­
  zu  begnügen  habe,  vermeidet  es  der  englische  Staat,
derlei  Anstalten  selbst  zu  errichten,  und  begnügt  sich  damit,
die  von  Privaten,  Gesellschaften,  Vereinen,  Gemeinden  re.
gegründeten  Privatanstalten  für  die  Aufnahme  derjenigen,
gegen  welche  die  Zwangserziehung  ausgesprochen  wurde,  zu
„approbieren".
Durch  Ausstellung  eines  Certificats  wird  derlei  Anstalten ­
  das  Recht  ertheilt,  zur  Zwangserziehung  bestimmte
jugendliche  Personen  gegen  Zahlung  eines  Entgeldes  —  an
dessen  Leistung  sich  der  Staat  in  hervorragendem  Maße  betheiligt**) ­
  —  aufzunehmen.
Die  betreffende  Anstalt  wird  hiedurch  zu  einer  „Certified" ­
  Reformatory  oder  Industrial  School.  Dieses  System

*)  Auch  in  dieser  Frage  geht  die  Markgrafschaft  Mähren  allen
übrigen  Kronländern  mit  anerkennenswerther,  zielbewusster  Energie
voran.  Über  Antrag  des  Landesausschusses  hat  der  Landtag  mit  Beschluss ­
  vom  19.  Jänner  1894  sich  dafür  entschieden,  die  Zwangsarbeitsanstalt ­
  zu  Neutitschein  zur  Gänze  in  eine  Besserungsanstalt  zu
umwandeln.
**)  An  dem  int  Jahre  1891  erforderlichen  Gesammtaufwande  für
die  Reformatory  Schools  pr.  £  117.836,  betheiligte  sich  der  Staat  mit
einem  Zuschüsse  von  £  74.423,  also  über  60%.  Zn  dem  Gesammterfordernisse
  für  die  Industrial  Schools  pr.  £  386.351  trügt  der  Staat
in  demselben!  Jahre  bei  £  196.404,  also  über  50%.

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