Full text : Über die Behandlung der verbrecherischen und arg verwahrlosten Jugend in Österreich

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Wird  auf  die  Cvmpetenz  der  richterlichen  Behörden,
seitens  welcher  die  Aburtheilung  erfolgte,  zurückgesehen,  so
stellt  sich  betreffs  des  Grades  der  Strafwürdigkeit  der  von
den  Minorennen  veriibten  Delicte  nachstehende  Gruppierung ­
  dar:
Es  wurden  Minorenne  vern'rtheilt
im  Jahre  1887  im  Jahre  1889
von  den  Prätnrgerichten  52343  56284
von  den  Zuchtpolizeigerichten  10692  12343
von  den  Schwurgerichten  763  725
Es  ergibt  dies  rücksichtlich  der  leichtesten  Delicte  eine
Steigerung  um  7,5  %,  rücksichtlich  der  Delicte  mittlerer
Strafwürdigkeit  eine  solche  um  15,4  %,  dagegen  betreffs
der  strafwürdigsten  Delicte  eine  Abnahme  um  6%;  indes
dieser  letzterwähnten  Abnahme  der  von  den  Minorennen
verübten  Klasse  von  Delicien  ist  keine  wesentliche  Bedeutung
beizumessen,  weil  die  Zahl  der  Verurtheilungen  vor  den
Schwurgerichten  im  allgemeinen  einen  Rückgang  aufweist,
innerhalb  dieser  Gruppe  aber  die  Betheiligung  der  Jugendlichen ­
  im  Verhältnis  zu  den  übrigen  (älteren)  Verurtheilten
von  14  auf  15%  gestiegen  ist.
Betreffs  der  einzelnen  Delicte  verzeichnen  wir  nachstehende ­
  Steigerung  der  Theilnahme  der  Jugendlichen  an
den  Verurtheilungen  wegen  derselben.
Bei  einfachem  Todtschlage  steigt  in  dem  erwähnten
Triennium  die  Betheiligung  der  Jugendlichen  von  19,3  auf
22,6,  bei  qualificiertem  Diebstahl  von  9,12  auf  12,22  und
bei  dem  einfachen  Diebstahl  sogar  von  12,5  ans  20,4  %.
Die  Steigerung  der  Theilnahme  der  Minderjährigen
bei  dem  einfachen  Diebstahle  um  volle  8%  und  die  Thatsache, ­
  dass  mehr  als  Ein  Fünftel  dieser  Delicte  auf  die
Rechnung  jugendlicher  Thäter  falle,  stellt  auch  hier  die  Criminalität
  der  Jugendlichen  in  ein  sehr  ungünstiges  Licht  und
rechtfertigt  die  Besorgnisse  der  italienischen  Criminalisten  bezüglich ­
  des  zunehmenden  Verbrecherthnms  im  allgemeinen.
            
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