fullscreen: Finanzwissenschaft

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1. Buch. Einleitende Lehren. 
die Rede sein, welch letzterer im Staatshaushalt in Erscheinung 
tritt. Die erstere Unterscheidung führt zu den über den Gegensatz 
von Individualismus und Kollektivismus geführten endlosen Pole 
miken, die bisher keine endgültige Entscheidung gefunden haben. 
Demgegenüber finden wir wieder Theoretiker, die den Unterschied 
von individuellen und kollektiven Bedürfnissen überhaupt nicht an 
erkennen, da im Endresultat jedes Bedürfnis Bedürfnis des mensch 
lichen Individuums ist. Hiernach liegt der Unterschied nur in der 
Art, der Befriedigung, insofern als die Befriedigung der Bedürf 
nisse (aber nicht deren innere Natur) nach deren äußeren Voraus 
setzungen zu einer zwiefachen Herstellung der Güter führt, nämlich 
der individuellen und staatlichen Produktion. Die Fehlerhaftigkeit 
dieser Auffassung zeigt schon der Umstand, daß wir hier keine 
feste Basis zum Verständnisse der Steuer und deren Maß finden. 
Der Staat, der an sich kein Physikum besitzt, hat auch keine 
körperlichen Bedürfnisse, sondern nur geistige und sittliche, aber 
auch die Befriedigung dieser Bedürfnisse erfordert, ebenso wie im 
Einzelhaushalte, die Beschaffung physischer Güter. Da die geistigen 
und sittlichen Bedürfnisse unbegrenzt sind, so ergibt sich hieraus 
die Unbegrenztheit des Anwachsens der staatlichen Bedürfnisse. 
Der Zustand ist undenkbar, in welchem das staatliche Leben das 
volle Maß der Bedürfnisbefriedigung erschöpft hätte. Und hieraus 
schöpft der Staat den ständigen Antrieb zur Verwirklichung der 
Staatstätigkeit. Das Auftreten neuer Bedürfnisse übt einen weit- 
tragenden Einfluß auf das staatliche Leben und die Staatswirtschaft 
insbesondere; die stehenden Heere, die bezahlte Bureaukratie usw. 
treten als neue Bedürfnisse auf und wirken umgestaltend auf die 
Organisation des Staates im allgemeinen und die der Staatswirt 
schaft im besonderen. Das Anwachsen der Bedürfnisse verursachte 
das Anwachsen der Staatslasten, welches hinwieder die Ausdehnung 
der politischen Rechte zur Folge hatte, also die politische Ver 
fassung des Staates umgestaltete. 
Die Befriedigung der Staatsbedürfnisse muß nach einer gewissen 
Rangordnung geschehen, ebenso wie die der Individualbedürfnisse. 
Die Verletzung dieser Rangordnung vermag den ganzen Staatshaus 
halt zu gefährden. Die erste Forderung dieser Rangordnung ist 
logischerweise die, daß überhaupt die Mannigfaltigkeit der Staats 
bedürfnisse anerkannt werde. Ein Staat, dessen Haushalt nur der 
Befriedigung der Bedürfnisse des Staatsoberhauptes dient, ist ebenso 
falsch eingeächtet wie der Staat, welcher bloß für die Erhaltung 
des Heeres sorgt, oder welcher mit Vernachlässigung aller anderen 
Bedürfnisse bloß für die Pflege der Künste sorgt. Die rationelle
	        
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