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ersteren in den letzten Jahren bereits in der steigenden all
gemeinen Criminalität zum Ausdruck und zur natürlichen
Folge gelangt, was wieder zur weiteren Annahme berechtigt,
dass die Criminalitätsverhältnisse in Deutschland sich auch
noch weiterhin ungünstig entwickeln werden.
^ Einerseits können die Rückfälle der bereits bestraften
äugend nicht ansbleiben, andererseits gibt die hohe Crimi-
nalitätsziffer der Jugend von der Verderbtheit derselben
nn allgemeinen Zeugnis, auch wenn diese erst nach zurück
gelegtem jugendlichem Alter zur Begehung der vom Gesetz
als strafbar erkannten Handlungen führt.
Bezüglich der Betheiligung der Jugendlichen an ein-
f 0 il en delicien ergeben sich bezüglich des Zeitabschnittes
88—^880 *) nachstehende wichtigere Feststellungen.
m ber wegen einfachen Diebstahls überhaupt
àrtheüten ist vom Jahre 1882—1889 von 91132 auf
o ìombgegangen, dagegen ist die Beiheiligung der
jugendlichen an diesem Delicie in derselben Zeit von 16071
aus 17498 gestiegen. Es stellt dies eine Steigerung der
percentualen Theilnahme der Jugendlichen an einfachem
Diebstähle von 17,6 % auf 21,1 °/ 0 , also fast um volle
3» 0#%% mise ist in
Theilnahme der Jugendlichen
dem gedachten Zeitraume die
^K^^öbigung non 12,9% ons 15,8% wn E
und °„7°-B-Wung I Hi: : 32,2 ; um fasti]
gestiegen.
fuàn ì-^ouders bedeukliches Moment muss born
in rwei ßi^ Cn ' boK wenn man die jugendlichen übeb
genannten — ,ungere» — Gruppe zur Last fälln
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Keinen Delicien handelt, nur bis zum Jahre 1889 reichen.