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Wegen Verbrechen und Vergehen wurden von den Ge
richtshöfen vernrtheilt:
In den Jahren Unter 16 Jahren Zwischen 16 und 20 Jahren
1885 846 7819
1886 869 8023
1887 930 8806
1888 1139 9355
1889 1378 9616
Wie wir sehen, ist die Criminalität in beiden Alters
gruppen eine stetig wachsende und nicht unbedeutende.
Sie beträgt, wenn man die Jahre 1885 und 1889
einander gegenüberstellt, bei der älteren Altersgruppe 23%,
bei der jüngeren 63 %.
Es sind also auch hier die Verhältnisse betreffs der
Kriminalität der Jugendlichen als sehr unbefriedigende zu
bezeichnen.
Die statistischen Feststellungen der Theilnahme der
Jugendlichen mt den criminell-strafbaren Handlungen wird
bezüglich
Österreichs
dadurch erschwert, dass Aufzeichnungen über die persönlichen
Verhältnisse der verurtheilten Personen nur betreffs der
Verbrechen und Vergehen, nicht aber betreffs der Über
tretungen geführt werden.*)
Nun spielen aber diese Übertretungen ihrer Zahl und
ihrer criminalistischen Bedeutung nach in Österreich eine
sehr bedeutende Rolle, es ist daher um so bedauerlicher,
bass wir gerade bezüglich der Theilnahme der Jugendlichen
au diesen Thathandlungen, auf bloße, wenn auch durch
Ziemlich allgemeine Erfahrungen fundierte Vermuthungen
angewiesen sind.
Übrigens genügen die Feststellungen bezüglich der
Theilnahme der jugendlichen Personen an den Verbrechen
_ *) An solchen Feststellungen fehlt es zwar auch im Deutschen
Reiche, aber daselbst kömmt den Übertretungen in social-krimina
listischer Beziehung eine weit geringere Bedeutung zu, als in Österreich;
so zählen beispeilsweise kleinere Diebstähle, Betrügereien, Sachbeschädi
gungen in Deutschland zu Vergehen, in Österreich zu den Über
tretungen.