Full text: Über die Behandlung der verbrecherischen und arg verwahrlosten Jugend in Österreich

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Wegen Verbrechen und Vergehen wurden von den Ge 
richtshöfen vernrtheilt: 
In den Jahren Unter 16 Jahren Zwischen 16 und 20 Jahren 
1885 846 7819 
1886 869 8023 
1887 930 8806 
1888 1139 9355 
1889 1378 9616 
Wie wir sehen, ist die Criminalität in beiden Alters 
gruppen eine stetig wachsende und nicht unbedeutende. 
Sie beträgt, wenn man die Jahre 1885 und 1889 
einander gegenüberstellt, bei der älteren Altersgruppe 23%, 
bei der jüngeren 63 %. 
Es sind also auch hier die Verhältnisse betreffs der 
Kriminalität der Jugendlichen als sehr unbefriedigende zu 
bezeichnen. 
Die statistischen Feststellungen der Theilnahme der 
Jugendlichen mt den criminell-strafbaren Handlungen wird 
bezüglich 
Österreichs 
dadurch erschwert, dass Aufzeichnungen über die persönlichen 
Verhältnisse der verurtheilten Personen nur betreffs der 
Verbrechen und Vergehen, nicht aber betreffs der Über 
tretungen geführt werden.*) 
Nun spielen aber diese Übertretungen ihrer Zahl und 
ihrer criminalistischen Bedeutung nach in Österreich eine 
sehr bedeutende Rolle, es ist daher um so bedauerlicher, 
bass wir gerade bezüglich der Theilnahme der Jugendlichen 
au diesen Thathandlungen, auf bloße, wenn auch durch 
Ziemlich allgemeine Erfahrungen fundierte Vermuthungen 
angewiesen sind. 
Übrigens genügen die Feststellungen bezüglich der 
Theilnahme der jugendlichen Personen an den Verbrechen 
_ *) An solchen Feststellungen fehlt es zwar auch im Deutschen 
Reiche, aber daselbst kömmt den Übertretungen in social-krimina 
listischer Beziehung eine weit geringere Bedeutung zu, als in Österreich; 
so zählen beispeilsweise kleinere Diebstähle, Betrügereien, Sachbeschädi 
gungen in Deutschland zu Vergehen, in Österreich zu den Über 
tretungen.
	        
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