Full text : Über die Behandlung der verbrecherischen und arg verwahrlosten Jugend in Österreich

und  Vergehen,  um  ein  Urtheil  über  den  Stand  der  Criminalität
  derselben  in  Österreich  mit  ziemlicher  Verlässlichkeit
abgeben  zu  können.  Als  „jugendliche"  Thäter  werden  in
der  österreichischen  Criminalstatistik  die  Personen  zwischen
dem  11.  und  20.  Lebensjahr  bezeichnet  und  innerhalb  derselben ­
  zwei  Gruppen  unterschieden.
Jugendliche  Verbrecher  vom  11.  bis  zum,  14.  Lebensjahre, ­
  denen  die  verübten  Verbrechen  nur  als  Übertretungen
zugerechnet  tverden  und  jugendliche  Verbrecher  zwischen  dem
14.  und  20.  Lebensjahre,  die  sich  gewisser  Vergünstigungen
bezüglich  der  Strafzumessung  und  des  Strafvollzuges  zu
erfreuen  haben.*)
Bezüglich  der  Theilnahme  dieser  beiden  Gruppen  an
den  Verbrechen  ergibt  sich  für  das  Decennium  1881—1890
nachstehende  Tabelle.

Jahre

1881
1882
1883
1884
1885
1886
1887
1888
1889
1890

Gesammtzahl
der  wegen
Verbrechen
verurtheilten
Personen

33469
32092
30359
30592
30865
29706
28745
28112
28516
29090

Zahl  der  jugendlichen  Verbrecher

vom  11.bis
14.  Sebent
jähre

460
525
525
579
566
546
625
593
614
578

über  14
Jahre  bis
20  Jahre

Zusammen

5405
5258
5256
5538
5249
5287
5358
5241
5615
6001

5865
5783
5781
6117
5815
5833
5983
5834
6229
6579

Auf  100
Vernrtheilte
entfieien
jugendliche
Verbrecher

17.5
18,0
19,0
19,9
18,8
19.6
20,8
20,8
21,8
22.6

Die  hier  verzeichneten  Ergebnisse  der  Strafrechtspflege
halten  wir  für  sehr  bedeutungsvoll.
Die  Zahl  der  von  allen  Jugendlichen  verübten  und
zur  strafrechtlichen  Verurtheilung  gebrachten  Verbrechen  ist

*)  Das  Alter  unter  20  Jahren  gilt  als  strafmildernder  Umstand,
§  46  a.  Gemäß  §  52  St.  9  darf  gegen  jenen,  der  zur  Zeit  des  begangenen ­
  Verbrechens  das  Alter  von  20  Jahren  noch  nicht  zurückgelegt
hat,  anstatt  der  Todes-  oder  lebenslänglichen  Kerkerstrase  auf  schweren
Kerker  zwischen  10  und  20  Jahren  erkannt  werden.
            
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