Full text : Über die Behandlung der verbrecherischen und arg verwahrlosten Jugend in Österreich

einzelne  Übertretungen,  wie  beispielsweise  Bettel,  kleinere
Diebstähle  rc.  bekanntermaßen  zumeist  eine  Art  von  Domaine
gerade  der  jüngeren  Übelthäter.
Rechnen  wir  noch  dazu  die  vielen  strafbaren  Handlungen ­
  des  Forst-  und  Feldfrevels,  der  mannigfachen  polizeilichen ­
  Contraventionen,  deren  Thäter  gleichfalls  zumeist
in  den  Kreisen  der  Jugend  gesucht  werden  müssen,  so  vervollständigt ­
  sich  das  Bild  der  Criminalität  der  Jugendlichen
in  Österreich  zu  einem  so  ungünstigen,  daß  wenn  nicht  bald
energische  und  wirksame  Maßregeln  zur  Bekämpfung  des
drohenden  Übels  ergriffen  werden  sollten,  die  schwersten
Besorgnisse  bezüglich  der  Zukunft  wohl  gerechtfertigt  erscheinen ­
  müssen.  —

Den  bedenklichen  Erscheinungen  in  der  Strafrechtspflege
so  vieler  europäischer  Länder  ist  es  von  hohem  Interesse
einzelne  Ergebnisse  der  Strafrechtspflege

gegenüberzustellen,  weil  sich  in  ihnen  der  denkbar  schärfste
Gegensatz  zwischen  diesem  Lande  und  den  meisten  übrigen
Ländern  Europas  manifestiert.
Auch  in  England  hat  man  noch  in  der  Mitte  dieses
Jahrhunderts  über  einen  sehr  besorgniserregenden  Stand
der  Criminalität  der  Jugendlichen  Klage  geführt.  So  erklärt ­
  Mittermaier  im  Jahre  1841  wörtlich:*)
„Die  Zahl  der  jugendlichen  Verbrecher  vermehrt  sich
in  England  ans  eine  schauderhafte  Weise;  im  District  von
London  allein  befanden  sich  in  den  Jahren  1836  und  1837
6449  zu  Strafen  verurtheilte  junge  Leute  unter  16  Jahren.
Im  Jahre  1838  befanden  sich  in  den  englischen  Gefängnissen ­
  11444  Knaben  und  2156  Mädchen  unter  17  Jahren."
Im  Jahre  1856  zählte  man  in  England  13981  Strafthateu
  der  Jugendlichen,  deren  Zahl  im  Jahre  1869  sich
noch  immer  auf  der  respectablen  Hohe  von  10314  erhielt.
Aber  von  diesem  Jahre  angefangen,  sinkt  die  Zahl  der

*)  Mittermaier,  Die  Zurechnungsfähigkeit  jugendlicher  Übertreter ­
  im  Archiv  des  Criminalrechts  1841,  S.  195  ff.
            
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