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III. In Krain.
5. Die cm ber Lanbeszwangsarbeitsanstalt in Laibach be
stehende Besserungsanstalt für jugendliche Corrigenden.
IV. In Böhmen.
6. Die selbständige Besserungsanstalt für jugendliche Cor-
rigenden in OpatvOic bei Pardnbic.
V. In Mähren.
7. Die an der Landeszwangsarbeitsanstalt in Nentitschein be
stehende Besserungsanstalt.
8. Das Kaiser-Franz-Jvsefs-Nettungshaus in Brünn*).
*) Das von uns hier aufgestellte Verzeichnis weicht nicht un
wesentlich von jenem Verzeichnisse ab, das wir in den Mittheilungen
der statistischen Centralcommission (B. XXXVI H. 3 S. XXX) bezüglich
dieser Anstalten vorfinden.
Jene Aufstellung führt unter den Besserungsanstalten außer den
von uns angeführten noch an:
In Niederösterreich: Das Kaiser-Franz-Josef-Jugend-Asyl in
Weinzierl a. Erlauf, dann die vom Wiener Schutzvereine gegründeten
und erhaltenen zwei Rettungshäuser von Unter-St.-Veit und Ernstbrunn.
Diese Anstalten können jedoch nach den uns theils von der Lei
tung dieser Anstalten, theils von Seiten des wohllöbl. Landesausschusses
von Niederösterreich zugegangenen Mittheilungen nicht als Besserungs
anstalten im Sinne des Gesetzes vom 24. Mai 1885, Nr. 90 R.-G.-Bl.,
angesehen werden; sie sind bisher lediglich Privatanstalten und nehmen
als solche Corrigenden nicht auf.
Ebenso sind Privatanstalten und den Besserungsanstalten nicht
beizuzählen:
Die Rettungsanstalten zu Maiern bei Feldkirchen, das Mädchen
waisenhaus des Ürsulinerinnen - Conventes zu Klagenfurt — beide in
Kärnten und die Rettungsanstalt zu Jagdberg in Vorarlberg.
In Böhmen ist die Landesbesserungsanstalt für jugendliche Cor
rigenden seither von Kostenblatt nach Opatovic übertragen worden.
In Mähren wurde das in unserem Verzeichnisse angeführte Kaiser-
Franz-Josefs-Rettungshaus im Jahre 1890 eröffnet.
Die Rettungsanstalt in Troppau ist ein bloßes Armen institut.
Die landwirthschaftlichen Colonien für Jugendliche in Galizien
sind noch nicht activiert.
So weit der heutige Stand der österreichischen „Besserungsanstalten"
nach den uns apf privatem Wege zugegangenen Informationen; das
Bedürfnis nach einer officiellen statistischen Aufnahme dieser Institute
und der verschiedenen Privatanstalten ist ein dringendes und es sollte
demselben im Interesse der öffentlichen Wohlfahrtspflege so bald als
möglich Rechnung getragen werden.