Full text: Über die Behandlung der verbrecherischen und arg verwahrlosten Jugend in Österreich

83 
dem nur eine endliche entschlossene Ausführung des bestehen 
den Gesetzes ein Ende zn bereiten vermöchte. 
Die Ausführung der klaren gesetzlichen Bestimmungen 
betreffs der Abgabe der delietischen und arg verwahrlosten 
Jugend an Besserungsanstalten muss durch die Errichtung 
der nothwendigen Anzahl derselben ermöglicht werden, das 
verlangt der sittliche Gedanke des Rechtes und der ans das 
selbe fußenden Gesetzgebung an sich; der Hinweis ans die 
Ersprießlichkeit einer ans diesem Gebiete gleichzeitig wirken 
den Privatwohlthätigkeit vermag die Berechtigung jener For 
derung nur zu erhöhen, keineswegs aber irgendwie in Frage 
zu stellen. 
Eine weitere Einwendung wird gegen die ergiebige Ver 
mehrung der „Besserungsanstalten" wegen des socialistischen 
Beigeschmackes, der der Zwangserziehung anhaften soll, er 
hoben und dabei wird zugleich der Versuch gemacht, das 
System dadurch ad absurdum zu führen, dass man die 
Zwangserziehung in unangemessener Weise auf die weitesten 
Kreise der Bevölkerung ausgedehnt wissen will. 
Der Familie und der Schule müßte es, so behauptet 
man, vorbehalten bleiben, Jugendliche, die mit dem Straf 
gesetze in Collision gerathen sind, oder solche, von denen 
sich mit Rücksicht auf die persönlichen Verhältnisse derselben 
die Begehung einer strafbaren Handlung mit hoher Wahr 
scheinlichkeit besorgen lässt, auf den richtigen Weg zu bringen 
und auf demselben zu erhalten. 
„Sei dagegen," so fährt jene Argumentation weiter fort, 
„die Anhaltung der in Familie und Schule vor Verderbnis 
nicht ausreichend geschützten Jugend in „Besserungsanstalten" 
nothwendig, bann müsste die Zwangserziehung ans alle 
Jene ausgedehnt werden, deren Familienverhältnisse die 
Bürgschaft für eine vollkommen zweckmäßige Erziehung zu 
bieten nicht vermögen; damit wäre aber der Weg zu der von 
den Soeialpolitikern extremster Richtung begehrten staatlichen 
Erziehung der Kinder überhaupt, unter gleichzeitiger Auf 
lösung des Familienlebens in bedenklicher Weise geöffnet!" 
Wir wollen es versuchen, diese Einwendungen, welche 
bei oberflächlicher Beurtheilung manche Anhänger für sich 
gewinnen könnten, in gedrängter Kürze zu widerlegen. 
6*
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.