Full text: Über die Behandlung der verbrecherischen und arg verwahrlosten Jugend in Österreich

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Stellen wir die Ergebnisse der beiden Jahre 1886 und 
1890 einander gegenüber, so ergibt sich für beide Aters- 
gruppen und die beiden Geschlechter eine Steigerung, die 
in einzelnen Fällen, wie beispielsweise bei den Mädchen 
unter 16 Jahren die stattliche Höhe von 55 % erreicht. 
Dafür tritt in einzelnen Jahren, wie insbesondere im 
Jahre 1887 bei den Minderjährigen zwischen 16 und 21 
Jahren, ein, wenn auch nicht wesentlicher Rückgang in den 
Verurtheilnngen zu Tage. 
Bei der Beurtheilung der (Kriminalität der Jugendlichen 
unter 16 Jahren ist auch auf Jene Bedacht zu nehmen, die 
nach Artikel 66 des Code pénal in dem gedachten Zeitraum 
1886 —1890 zur Anhaltung in einer Besserungsanstalt 
(maison d’éducation correctionelle) verurtheilt wurden. 
Derart an eine Besserungsanstalt Verwiesene gab es 
im Jahre bis zur Dauer eines Jahres über die Dauer eines Jahres 
1886 379 1175 
1887 516 1336 
1888 582 1372 
1889 582 1761 
1890 587 1757 
Es hat also auch hier eine stetig steigende Vermehrung 
der Correctionsfülle stattgefunden, indem die Fälle der Ver 
weisung unter der Dauer eines Jahres um 55%, die der 
Verweisung über die Dauer eines Jahres um fast volle 
50 % gestiegen sind. 
Bezüglich Belgiens ist die Feststellung der Criminalität 
jugendlicher Personen ziemlich erschwert, weil es an einer 
Altersstatistik der Vernrtheilten mangelt*); einen Anhalts 
punkt für die Beurtheilung der Theilnahme der Jugend 
lichen an der Verübung criminell strafbarer Handlungen 
bietet das Verzeichnis der in den s. g. „maisons spéciales 
de réforme“ unterbrachten Knaben und Mädchen, die 
einer strafbaren Handlung wohl überführt, aber wegen 
mangelnden Unterscheidnngsvermögens (discernement) statt 
zu einer Gefängnisstrafe zur Anhaltung in einer solchen 
Anstalt verurtheilt wurden. 
*) Annuaire statistique de la Belgique Jahrgänge 1883—1892. 
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