3
Stellen wir die Ergebnisse der beiden Jahre 1886 und
1890 einander gegenüber, so ergibt sich für beide Aters-
gruppen und die beiden Geschlechter eine Steigerung, die
in einzelnen Fällen, wie beispielsweise bei den Mädchen
unter 16 Jahren die stattliche Höhe von 55 % erreicht.
Dafür tritt in einzelnen Jahren, wie insbesondere im
Jahre 1887 bei den Minderjährigen zwischen 16 und 21
Jahren, ein, wenn auch nicht wesentlicher Rückgang in den
Verurtheilnngen zu Tage.
Bei der Beurtheilung der (Kriminalität der Jugendlichen
unter 16 Jahren ist auch auf Jene Bedacht zu nehmen, die
nach Artikel 66 des Code pénal in dem gedachten Zeitraum
1886 —1890 zur Anhaltung in einer Besserungsanstalt
(maison d’éducation correctionelle) verurtheilt wurden.
Derart an eine Besserungsanstalt Verwiesene gab es
im Jahre bis zur Dauer eines Jahres über die Dauer eines Jahres
1886 379 1175
1887 516 1336
1888 582 1372
1889 582 1761
1890 587 1757
Es hat also auch hier eine stetig steigende Vermehrung
der Correctionsfülle stattgefunden, indem die Fälle der Ver
weisung unter der Dauer eines Jahres um 55%, die der
Verweisung über die Dauer eines Jahres um fast volle
50 % gestiegen sind.
Bezüglich Belgiens ist die Feststellung der Criminalität
jugendlicher Personen ziemlich erschwert, weil es an einer
Altersstatistik der Vernrtheilten mangelt*); einen Anhalts
punkt für die Beurtheilung der Theilnahme der Jugend
lichen an der Verübung criminell strafbarer Handlungen
bietet das Verzeichnis der in den s. g. „maisons spéciales
de réforme“ unterbrachten Knaben und Mädchen, die
einer strafbaren Handlung wohl überführt, aber wegen
mangelnden Unterscheidnngsvermögens (discernement) statt
zu einer Gefängnisstrafe zur Anhaltung in einer solchen
Anstalt verurtheilt wurden.
*) Annuaire statistique de la Belgique Jahrgänge 1883—1892.
t *