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lvinnen. Als dies nicht gelang, griff man zu anderen Maß-
1M7. regeln. Die Arbeitgeberschaft trat am 26. Inni 1887 in
Sachen zusammen.' Es wurde von allen Rednern betont, die
wilden Firmen machten den Verbandsfirmen eine ruinöse
Konkurrenz. Wenn dieselben nicht könnten gezwungen werden,
dem Verbände beizutreten, müßten die anderen anstreten. Der
Zusammenbruch des Verbandes wäre dann unvermeidlich, eine
Eventualität, deren Verwirklichung einer der größten Arbeit
geber schon damals als „Nationalunglück" von unberechen
baren Folgen bezeichnete. Man beschloß, zwangsweise gegen
jene sechs Firmen vorzugehen und ihnen in einem Ultimatum
eine letzte Frist für den Eintritt anzuberaumen und, falls sie
dieselbe unbenutzt würden verstreichen lassen, mit ihrem Ab
laufe sofort den Boykott gegen sie anzuordnen. Derselbe wurde
organisirt, und zwar in der Weise, daß den Gesperrten nicht
nur aller Verkehr mit den Verbandsmitgliedern, sondern auch
derjenige mit allen Hülfsindnstriellen, Materialienlieseranten n\
sollte abgeschnitten werden. Den letzteren wurde erklärt, daß
sie die Kundschaft sämmtlicher Verbandsfirmen verlieren, so
bald sie nach eingetretenem Boykott nicht alle und jede Be
ziehung mit den Gesperrten abbrechen. Tie Angestellten der
selben, welche länger als drei Monate vom Tage des Boykotts
an in jenen Firmen verbleiben würden, sollten bei künftigen
Anstellnngsgesuchen in Verbandsfirmen einfach abgewiesen wer
den. An die Hülfsindnstriellen wurde folgendes Zirkular er
lassen :
Aufruf. „An die sämmtlichen Hülfsindnstriellen der Stickerei-
Industrie: Brenner, Bleicher, Appreteure, Färber, Ansriister,
Stoff-, Garn-, Papierhändler, Maschinenfabrikanten, Nadeln
händler, Buchbinder, Buchdrucker, Lithographen, Zeichner,
Schreiner re.
Tit. ! Der Stickereiverband der Ostschweiz und des Vor
arlbergs ist für die gesammte Stickerei - Industrie und damit
auch für die von dieser abhängenden Industrien und Gelverb e
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