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lvinnen. Als dies nicht gelang, griff man zu anderen Maß-1M7.
regeln. Die Arbeitgeberschaft trat am 26. Inni 1887 in
Sachen zusammen.' Es wurde von allen Rednern betont, die
wilden Firmen machten den Verbandsfirmen eine ruinöse
Konkurrenz. Wenn dieselben nicht könnten gezwungen werden,
dem Verbände beizutreten, müßten die anderen anstreten. Der
Zusammenbruch des Verbandes wäre dann unvermeidlich, eine
Eventualität, deren Verwirklichung einer der größten Arbeitgeber
schon damals als „Nationalunglück" von unberechenbaren
Folgen bezeichnete. Man beschloß, zwangsweise gegen
jene sechs Firmen vorzugehen und ihnen in einem Ultimatum
eine letzte Frist für den Eintritt anzuberaumen und, falls sie
dieselbe unbenutzt würden verstreichen lassen, mit ihrem Ablaufe
sofort den Boykott gegen sie anzuordnen. Derselbe wurde
organisirt, und zwar in der Weise, daß den Gesperrten nicht
nur aller Verkehr mit den Verbandsmitgliedern, sondern auch
derjenige mit allen Hülfsindnstriellen, Materialienlieseranten n\
sollte abgeschnitten werden. Den letzteren wurde erklärt, daß
sie die Kundschaft sämmtlicher Verbandsfirmen verlieren, sobald
sie nach eingetretenem Boykott nicht alle und jede Beziehung
mit den Gesperrten abbrechen. Tie Angestellten derselben,
welche länger als drei Monate vom Tage des Boykotts
an in jenen Firmen verbleiben würden, sollten bei künftigen
Anstellnngsgesuchen in Verbandsfirmen einfach abgewiesen werden.
An die Hülfsindnstriellen wurde folgendes Zirkular erlassen
:
Aufruf. „An die sämmtlichen Hülfsindnstriellen der Stickerei-Industrie:
Brenner, Bleicher, Appreteure, Färber, Ansriister,
Stoff-, Garn-, Papierhändler, Maschinenfabrikanten, Nadelnhändler,
Buchbinder, Buchdrucker, Lithographen, Zeichner,
Schreiner re.
Tit. ! Der Stickereiverband der Ostschweiz und des Vorarlbergs
ist für die gesammte Stickerei - Industrie und damit
auch für die von dieser abhängenden Industrien und Gelverb e
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