sich eine solche Organisation, läßt sich das Wirken von Be-
rnssgenossenschaften einmal überschanen, sind denselben andere
Rechte nnb Pflichten gesetzlich zu übertragen. Zìi diesen
gebort nicht blos das Gebiet des Arbeiterschntzes — weitere
Beschränkung der Arbeitszeit innerhalb des gesetzlichen Rahmens,
Beschränknng der Nachtarbeit, der Beschästignng jugendlicher
und weiblicher Arbeiter, Festsetzung resp. Genehmigung der
Fabrikordnung. Festsetzung von Normalbedingnngen für das
Lehrlingswesen, Annahme und Kündigung der Arbeiter, Be-
anfsichtigung der Einhaltung der Arbeitszeit. Rechtsprechung
in Streitigkeiten, Festsetzung von Minimallöhnen, Begleichung
von Lohnstreitigkeiten %., — auch andere Fragen, die ebenso
sehr im Interesse der Industriellen wie der Arbeiter liegen,
können diesen Berufsgenossenschaften zur Regelung übertragen
werden. So wird die Organisation des Arbeitsnachweises sich
am zweckmäßigsten an die Berufsgenossenschaften anschließen. Die
Ausschüsse der Berufsgenossenschaften — Arbeiter und Arbeit
geber — werden vielleicht auch den Weg finden, dem leicht
sinnigen Kvntraktbrnch, der ja wahrlich den sozialen Frieden
und das Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeiter zu
fördern nicht im Stande ist und ben Arbeitern selbst zuletzt
am meisten schadet, ein Ziel zu setzen. Das bedeutungsvollste
Ziel aber, welches den Berufsgenossenschaften zufallen könnte,
ist eine bessere Organisation der Produktion zur Vermeidung
von Ueberprodnktion und Krisen, vielleicht das wichtigste,
jedenfalls aber das schwierigste Problem der ganzen sozialen
Frage." So weit Hitze.
Im Großen und Ganzen hat der Stickereiverband Punkt
um Punkt verwirklichet, was der deutsche Soziologe von der
Berufsgenossenschaft der Zukunft erwartete, und seine Geschichte
beweist, daß der Apparat genau fuuktiouirte, obwohl er für
eine Großindustrie und nicht für ein mehr lokales Gewerbe
arbeitete. Doktrin und Praxis zusammengehalten, wird es
bleibendes Verdienst des Stickereiverbandes sein, den von seinem