Full text: Geschichte des Zentralverbandes der Stickerei-Industrie der Ostschweiz und des Vorarlbergs und ihre wirthschafts- und sozialpolitischen Ergebnisse

Lassate bewegt, auf jenem Durchschnittsloh», „der zum notti 
wendigsten Lebensunterhalt ausreicht, znr Fristung der im 
Volke üblichen Existenz ltitb znr Fortpflanzung". Es gibt 
Lagen, wo dies erreicht zu haben schon ein großer Fort 
schritt ist; anderseits wird man gut thun, ohne zwingende 
Nothwendigkeit auf ein derartiges Korrektiv zu verzichten. Je 
weniger man freilich für die Organisation der Produktion thut, 
je länger die jetzigen Zustände fortdauern, desto mehr wird 
man zu den Minimallöhnen Zuflucht nehmen müssen. 
Von der Einführung eines staatlichen Lohnminimums, 
für alle Berufe wird im Ernste Niemand reden wollen. Ein 
solches wäre vom Standpunkte des Arbeitnehmers ans am 
meisten zu beklagen. Die Doppclwirknng des Minimallohnes, 
auf der einen Seite wohl die 'Löhne unter ihm zu sich herauf 
zuziehen, aber anderseits die Löhne über ihm viel und oft zu 
sich herabzureißen, dermaßen sich zum Normallohn gestaltend, 
würde sich für die Arbeitnehmer um so empfindlicher fühlbar 
machen, als ein staatliches allgemeines Lohnminimnm ans das 
Lohnniveau der untersten Arbeitsklassen greifen würde und 
müßte und damit die allgemeine Lohnlage wesentlich ver 
schlechterte. Auch davon wird der Staat Umgang zu nehmen 
haben, den einzelnen Berufsgenossenschaften ein Lohnminimum 
zu diktiren, falls die Verhältnisse der Branche derart gewor 
den sind, daß sie zu einem solchen greifen müssen. Es soll 
beit Bernfsgenossenschaften überlassen bleiben, einen Minimal 
lohn einzuführen und dessen Höhe zu bestinnne». In Fällen, 
in welchen es zu Differenzen innert den einzelnen Gruppen 
einer Berufsgenossenschaft über die Höhe des Lohnminimnms- 
käme, könnte der Staat das Schiedsrichteramt übernehmen. 
Hat man nach den geinachten Erfahrungen schon an sich 
mit einer gewissen Reserve der Einführung von Minimallöhnen 
trotz ihrer Lichtseiten entgegen zu treten und kann man nur 
beim Vorhandensein gewisser Verhältnisse ihre Einführung 
vom Standpunkte des Arbeitnehmers aus wünschen, so
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.