Full text: Geschichte des Zentralverbandes der Stickerei-Industrie der Ostschweiz und des Vorarlbergs und ihre wirthschafts- und sozialpolitischen Ergebnisse

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strenge Arbeit in einem meist dnmpfen, engen und lichtleeren 
Lokale zu verrichten hat, wie ungleich besser ist wieder das 
Fabrikmüdchen daran, das eine begrenzte Zeitdauer zu arbeiten 
hat, als das Mädchen in der Hausindustrie, dessen Tages 
arbeit sich ans 14, 15 und mehr Stunden erstreckt. Ist die 
Regelung der Arbeitszeit in der Hausindustrie darum eine 
Pflicht der sozialen Gesetzgebung sowohl als der wirthschaft- 
lichen, so wird man sich nicht verhehlen dürfen, das; es nur 
ein einziges Organ für die Durchführung einer Maximal 
arbeitszeit in der Hausindustrie gibt, und dieses Organ sind 
die Bernfsgenossenschaften. Wollte man die Maximalarbeits 
zeit iil ihr durchführen gleichwie bei der Fabrikindustrie, d. h. 
vermittelst Ueberwachnng durch polizeiliche Organe, würde man 
sich einerseits oft am Rechte des Hauses vergehen, jenes schöne 
Wort „my house is my castlc" völlig entwürdigen, ander 
seits würde thatsächlich sehr wenig erreicht werden. 
Als eines der wichtigsten Mittel für Organisation der 
Produktion hat sich in der Stickerei der Minimallohn erwiesen.- 
Das zersetzendste Element in organisatorischer Beziehung war 
in ihr ein zügellos spekulatives. Indem er ihm den für sein 
Dasein nothwendigen Spielraum entzog, war der Minimal 
lohn so recht eigentlich bahnbrechend für die Organisation der 
Produktion, und wenn seine Wirkung keine andere gewesen 
wäre als diese, hätte er sich als eine seriöse Institution all 
gemein wirthschaftlicher Tragweite bewährt. Der Minimallohn 
lvird nun nicht in allen Industrien dieselbe Wirkung besitzen, 
wohl aber in denjenigen, deren Produkte ziemlichen Preis 
schwankungen unterliegen. In ihnen benützt die Spekulation 
eine gedrückte Preis- und Lohntage zur Anhäufung großer 
Lager, welche der Grund einer chronischen Ueberprodnktion 
und der Produktenentwerthung sind. 
Schließlich hat der Verband den Maschinenverkehr zum 
Zwecke der Produktionsregelnng unter seine Aufsicht gestellt 
und die Inbetriebsetzung neuer Maschinen wesentlich erschwert.
	        
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