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strenge Arbeit in einem meist dnmpfen, engen und lichtleeren
Lokale zu verrichten hat, wie ungleich besser ist wieder das
Fabrikmüdchen daran, das eine begrenzte Zeitdauer zu arbeiten
hat, als das Mädchen in der Hausindustrie, dessen Tagesarbeit
sich ans 14, 15 und mehr Stunden erstreckt. Ist die
Regelung der Arbeitszeit in der Hausindustrie darum eine
Pflicht der sozialen Gesetzgebung sowohl als der wirthschaftlichen,
so wird man sich nicht verhehlen dürfen, das; es nur
ein einziges Organ für die Durchführung einer Maximalarbeitszeit
in der Hausindustrie gibt, und dieses Organ sind
die Bernfsgenossenschaften. Wollte man die Maximalarbeitszeit
iil ihr durchführen gleichwie bei der Fabrikindustrie, d. h.
vermittelst Ueberwachnng durch polizeiliche Organe, würde man
sich einerseits oft am Rechte des Hauses vergehen, jenes schöne
Wort „my house is my castlc" völlig entwürdigen, anderseits
würde thatsächlich sehr wenig erreicht werden.
Als eines der wichtigsten Mittel für Organisation der
Produktion hat sich in der Stickerei der Minimallohn erwiesen.-Das
zersetzendste Element in organisatorischer Beziehung war
in ihr ein zügellos spekulatives. Indem er ihm den für sein
Dasein nothwendigen Spielraum entzog, war der Minimallohn
so recht eigentlich bahnbrechend für die Organisation der
Produktion, und wenn seine Wirkung keine andere gewesen
wäre als diese, hätte er sich als eine seriöse Institution allgemein
wirthschaftlicher Tragweite bewährt. Der Minimallohn
lvird nun nicht in allen Industrien dieselbe Wirkung besitzen,
wohl aber in denjenigen, deren Produkte ziemlichen Preisschwankungen
unterliegen. In ihnen benützt die Spekulation
eine gedrückte Preis- und Lohntage zur Anhäufung großer
Lager, welche der Grund einer chronischen Ueberprodnktion
und der Produktenentwerthung sind.
Schließlich hat der Verband den Maschinenverkehr zum
Zwecke der Produktionsregelnng unter seine Aufsicht gestellt
und die Inbetriebsetzung neuer Maschinen wesentlich erschwert.