Full text: Geschichte des Zentralverbandes der Stickerei-Industrie der Ostschweiz und des Vorarlbergs und ihre wirthschafts- und sozialpolitischen Ergebnisse

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Grundton aber die Bitte im Gebete der Christenheit ist: „Unser 
tägliches Brod gib uns heute!" Nicht blos sogenannte Arbeiter 
Schntzmaßregeln, sondern auch die Brvdfrage wird der Gesichts 
punkt sein müssen, von ivelchem ans der Staat sozial-wirth- 
schaftliche Cinrichtnngen schafft. Ist sie ja der eigentliche Kern 
punkt der heutigen tveltbewegenden Frage, welche in jener 
Bitte ihren Strahlpunkt im höchsten Gebete der idealsten 
Religion der Menschheit besitzt. 
Die Geschichte des Verbandes gibt folgende Anhalts 
punkte für eine staatliche Genossenschaftsgesetzgebung in Bezug 
ans Produktionsorgailisation. Die Regelung der qualitativen 
Produktion, soweit es sich um Lehrlingsweseu ’C. handelt, ist 
obligatorisch zu erklären; die Art der Regelung dagegen ist den 
einzelnen Genossenschaften zu überlassen; Maßnahmen gegen 
dubiose Produktionsweise sind fakultativ. Die quantitative 
Produktionsorgailisation dürfte die Gesetzgebung besser fakul 
tativ belassen, das heißt, die Genossenschaften sollen das Recht 
haben, eine fiir die Mitglieder verbindliche Reduktion der 
Arbeitszeit unter der staatlichen Maximalarbeitszeit zu de- 
kretiren und ebenso die Einstellung der Arbeit. Ob der Staat, 
um jeder Willkür vorzubeugen, Vorschriften erlassen unís, 
welche Instanz in der Genossenschaft bezügliche Beschlüsse zu 
fassen hat lob Ausschuß oder Delegirte) und welche Stimmen 
mehrheit vorhanden sein muß, damit solche Beschlüsse Gültig 
keit besitzen, bleibe dahingestellt. Ferner soll den Genossen 
schaften ein Recht eingeräumt werden, zur Sicherung einer 
regulären Produktion die Inbetriebsetzung neuer Maschinen, 
wenn nöthig, mit Taxen zu belegen. 
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Wenn die Geschichte des Stickereiverbandes Allerseits zeigt, 
daß fiir Arbeits- und Prvdnktionsorganisatioil Vieles erreicht 
werden kann, ohne allzu ängstliche Rücksichtnahme ans den 
Konkurrenten des Auslandes, so lehrt sie anderseits doch auch 
tvieder, daß man .Hand in Hand mit ihm ungleich mehr zu. 
Kartell.
	        
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