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Grundton aber die Bitte im Gebete der Christenheit ist: „Unser
tägliches Brod gib uns heute!" Nicht blos sogenannte Arbeiter
Schntzmaßregeln, sondern auch die Brvdfrage wird der Gesichtspunkt
sein müssen, von ivelchem ans der Staat sozial-wirthschaftliche
Cinrichtnngen schafft. Ist sie ja der eigentliche Kernpunkt
der heutigen tveltbewegenden Frage, welche in jener
Bitte ihren Strahlpunkt im höchsten Gebete der idealsten
Religion der Menschheit besitzt.
Die Geschichte des Verbandes gibt folgende Anhaltspunkte
für eine staatliche Genossenschaftsgesetzgebung in Bezug
ans Produktionsorgailisation. Die Regelung der qualitativen
Produktion, soweit es sich um Lehrlingsweseu ’C. handelt, ist
obligatorisch zu erklären; die Art der Regelung dagegen ist den
einzelnen Genossenschaften zu überlassen; Maßnahmen gegen
dubiose Produktionsweise sind fakultativ. Die quantitative
Produktionsorgailisation dürfte die Gesetzgebung besser fakultativ
belassen, das heißt, die Genossenschaften sollen das Recht
haben, eine fiir die Mitglieder verbindliche Reduktion der
Arbeitszeit unter der staatlichen Maximalarbeitszeit zu dekretiren
und ebenso die Einstellung der Arbeit. Ob der Staat,
um jeder Willkür vorzubeugen, Vorschriften erlassen unís,
welche Instanz in der Genossenschaft bezügliche Beschlüsse zu
fassen hat lob Ausschuß oder Delegirte) und welche Stimmenmehrheit
vorhanden sein muß, damit solche Beschlüsse Gültigkeit
besitzen, bleibe dahingestellt. Ferner soll den Genossenschaften
ein Recht eingeräumt werden, zur Sicherung einer
regulären Produktion die Inbetriebsetzung neuer Maschinen,
wenn nöthig, mit Taxen zu belegen.
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Wenn die Geschichte des Stickereiverbandes Allerseits zeigt,
daß fiir Arbeits- und Prvdnktionsorganisatioil Vieles erreicht
werden kann, ohne allzu ängstliche Rücksichtnahme ans den
Konkurrenten des Auslandes, so lehrt sie anderseits doch auch
tvieder, daß man .Hand in Hand mit ihm ungleich mehr zu.
Kartell.