Full text: Geschichte des Zentralverbandes der Stickerei-Industrie der Ostschweiz und des Vorarlbergs und ihre wirthschafts- und sozialpolitischen Ergebnisse

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Ö 22. Das Zentralkonüte hat die Aufgabe, die voir 
der Generalversammlung gefaßten Beschlüsse zu vollziehen 
und die hiefür nothwendigen Verordnungen auszuarbeiten, 
die Geschäfte für die Generalversammlungen vorznberathen 
und die Interessen des Verbandes nach allen Seiten zu wahren. 
Dein Zentralkonüte stehen in. Besonderen die in den §§ 10, 
6 und 7 erwähnten Kompetenzen der Bnßenfällung, des 
Ausschlusses ans dem Verband und der Wiederaufnahme in 
denselben zu. Die Beschlüsse über Ausschluß und Wieder 
aufnahme sind nicht tveiterziehbar unb treten sofort in Kraft. 
Dein Zentralkomite steht das Recht zu, Sektionsvvr- 
stände oder übrige Mitglieder der Sektionskonunissionen. 
welche ihren Pflichten gegenüber dem Verbände nicht nach- 
konnnen, im Amte einzustellen, eventuell die Sektionen zu 
Neuwahlen einzuladen. 
Die Organisation des Fachgerichts im Stichwaarenver- 
kehr und desjenigen für Musterschutz, sowie Wahl der Richter, 
Suppleanten und Experten ist Sache des Zentralkomites, 
ebenso die Wahl der Richter lind Suppleanten für das 
Schiedsgericht für Anstände im Maschinenverkehr. Dem 
Zentralkonüte liegt auch die Organisation und Leitung der 
Verkaufsstelle ob. 
Das Zentralkomite bestimmt die Arbeitszeit, überwacht 
die Durchführung der Kontrole über Einhaltung der Ver- 
bandsvvrschriften in den Sektionen und ist befugt, durch seine 
Mitglieder oder eigens hiezu Delegirte direkt zu kontroliren, 
wann und wo es ihm beliebt, sowie alle auf eine wirksame 
Kontrole bezüglichen, allgemein verbindlichen Vorschriften aus 
zustellen. 
Die Beschlüsse und Anordnungen des Zentralkomites 
sind für alle Mitglieder rechtsverbindlich. 
tz 23. Das Zentralkomite vertritt den Verband nach 
Außen, insbesondere vor Gericht.
	        
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