Full text : Geschichte des Zentralverbandes der Stickerei-Industrie der Ostschweiz und des Vorarlbergs und ihre wirthschafts- und sozialpolitischen Ergebnisse

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Hiezu  kommen:
Kosten  der  Expertennntersuchung  Fr.  20  per  Mann  und
Per  Tag  aufgewendeter  Mühe,  Kosten  für  Entwerfen  und
Protokolliren  des  Urtheils  Fr.  5  bis  Fr.  20.
Für  Zitationen  und  Abstellungen  20  Cts.  nebst  Portoauslagen. ­

Für  Ausfertigung  des  Urtheils  und  Kopiaturen  50  Cts.
pro  Folioseite.
Für  anderweitige  nothwendige  Korrespondenzen  des  Präsidenteu
  und  der  Kanzlei  bestimmt  das  Gericht  die  Gebühren.
§  28.  Die  Gerichtsgebühren  werden  zu  gleichen  Theilen
unter  die  Richter  vertheilt.  Die  Gebühren  für  Redaktion,
Protokollirung  und  Ausfertigung  des  Urtheils  und  Kopiaturen
fallen  dem  Gerichtsschreiber  zu.
Die  Ausfertigung  zu  Handen  des  Zentralkomites  hat
kostenfrei  zu  geschehen.
Titel  XVIII.
Instruktion  für  die  Weknrskommisston.
(Statutarisches  Schiedsgericht  in  Bußenfällen.)
%
A.  Konstituirendrs.
§  1.  Die  Rekurskommission  besteht  aus  drei  Mitgliedern
und  drei  Suppleanten,  welche  weder  Mitglieder  des  Zentralkomites, ­
  noch  der  Rechnuugskommission  seilt  dürfen.
§  2.  Die  Amtsdauer  der  Mitglieder  urid  Suppleanten
beträgt  ein  Jahr.  (1.  Mai  bis  30.  April.)
§  3.  Jährlich  iit  der  ersten  Sitzung  wühlen  die  Mitglieder
  und  Suppleanten  den  Präsidenten  und  Vizepräsidenten.
Ersterer  ist  aus  der  Mitte  der  ständigen  Mitglieder  zu  wählen.
§  4.  Zur  Fällung  eines  rechtsgültigen  Entscheides  muß
die  Rekurskommission  vollzählig  (drei  Richter)  sein.
            
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