Full text : Geschichte des Zentralverbandes der Stickerei-Industrie der Ostschweiz und des Vorarlbergs und ihre wirthschafts- und sozialpolitischen Ergebnisse

b)  gebrachte  Waaren  fest  zu  kaufen  und  nachher  auf  eigene
Rechnung  %n  verkaufen.
§  4.  Auf  Wunsch  der  Auftraggeber,  gewährt  die  Anstalt
auf  den  zum  Verkauf  überlassenen  Waaren  einen  'Baarvorschuß
von  60  "/o  des  vom  Geschäftsführer  taxirten  Werthes.
§  5.  Zur  Deckung  der  erlaufenden  Unkosten  und  Spesen
hat  jeder  Waarenkonsignant  zu  zahlen:
a)  eine  Verkaufsprovision  von  4  °/o  des  Erlöses;
b)  5  0 /o  Zins  per  Jahr  auf  dem  bezogenen  Baarvorschuß;
Bruchtheile  von  Monatsfristen  werden  für  ganze  berechnet. ­

§  6.  Der  Auftraggeber  (Waarenkonsignant)  kann  die
deponirten  Waaren,  so  lange  dieselben  nicht  verkauft  sind,
jederzeit  wieder  an  sich  nehmen.  Bei  deren  Rücknahme  (oder
Rückgabe  nach  §  7)  ist  neben  Erlegung  allfällig  bezogener
Vorschüsse  sammt  Zinsen  eine  Gebühr  für  Lagerung  nub
Assekuranz  zu  entrichten.  Dieselbe  beträgt:
Fr.  1  für  Posten  mit  taxirtem  Werthe  bis  Fr.  100  und
50  Rp.  von  jedem  weitern  angefangenen  hundert  Franken.
§  7.  Die  Anstalt  ist  nicht  pflichtig,  gewöhnliche  rohe
Stickereien  länger  als  ein  Jahr,  gebleichte,  farbige  und  Spezialartikel ­
  länger  als  drei  Monate  in  Konsignation  zu  halten.
Bei  einer  allfälligen  Liquidation  der  Verkaufsstelle  sind
die  Eigenthümer  der  Waaren  gehalten,  dieselben  innert  vier
Wochen  nach  Aufforderung  zur  Hand  zu  nehmen.
§  8.  Das  Zentralkomite  wird  mit  der  Gründung  der
Verkaufsstelle,  der  Wahl  des  Geschäftsführers  und  der  Revisoren,
  sowie  mit  Erlassung  eines  bezüglichen  Geschäftsreglements ­
  n.  A.  beauftragt.
B.  Oeschäftsreglelnent  der  Verkaufsstelle.
(Erlassen  vom  Zentralkoinite  den  14.  Mai  1886.)
§  9.  Die  Verkaufsstelle  ist.alle  Werktage  geöffnet  von
8—12  Uhr  Morgens  und  2—6  Uhr  Nachmittags.  Sie  nimmt
            
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