Bemerkungen.
Die Mittheilung auf Seite 38 betreffend Eingabe der Verbands
leitung a» die Regierung von St. Gallcir in Sachen eines Gesuches an
die letztere um staatliche Anerkennung der Statuten beruht auf einem
Mißverständnisse, das seine Aufklärung erst fand, als der betreffende
und einige andere Bogen gesetzt waren. Die Zentralleitung wollte nur
eine Bescheinigung von Seite der Regierung verlangen, daß die Statuten
nichts enthalten, was im Widerspruche mit den gültigen Landesgesetzen
sei. Diese Bescheinigung war von Seite Oesterreichs verlangt worden,
behufs Genehmigung der Statuten. In Folge Undeutlichkeit der Ein
gäbe mußte die St. Gallische Regierung annehmen, das Begehren sei ans
staatliche Anerkennung der Statuten gestellt.
Corrigenda.
Seite 38 Z. 12 statt 1890 1891.
Seite 57 Z. 4 statt 10-15% 20-25«/«.
Seite 98 Z. 7 v. II. statt Fr. 3.70 bis Fr. 3.20 Fr. 3.10 bis
Fr. 3.20.
Seite 124 Z. 7 statt nun nur.
Seite 131 Z. 9 statt er es.
Seite 145 Z. 1 statt Fr. 24 Fr. 14.
Seite 104 Z. 3 v. II. das Wörtchen „sei" zu streichen.
Seite 165 Z. 14 v. O. , vor „nicht" statt nachher.