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seitigkeitsanstalten sich gleichzeitig stets nur auf einen vcrhältnißmäßig
kleinen Theil der Mitglieder erstrecken. Eine Viehversicherungsgesellschaft,
welche gegen Seuchen versichert, muß räumlich sehr ausgedehnt sein,
während eine andere, welche nur den Zweck hat, sporadische Unglücks
fälle zu ersetzen, auf ein Dorf beschränkt sein kann. — Durch die
Statuten sind die Mitglieder einer Gegenscitigkeitsgesellschast meist
verpsiichtet, nur bis zu einem bestimmten Satze, dem Maximalsatze,
beizutragen.
Außer den auf Gegenseitigkeit beruhenden Anstalten dienen dem
Versicherungswesen die Aktien-, oder Spekulations-, oder Prämien
anstalten. Bei den Gegenseitigkeitsanstalten lassen sich hauptsächlich
nur zwei Kategorien von Personen unterscheiden: solche, welchen der
Schaden direkt zugefügt ist, die Versicherten, und solche, welche ihn
bezahlen, die Versicherer. In Spekulationsanstalten schiebt sich zwischen
den Versicherer und Versicherten der Gegenseitigkeitsanstalten ein drittes
Glied ein: die Aktionäre, die Unternehmer. Die Versicherer bei
Aktienunternehmungen sind nicht diejenigen, welche den Schaden
bezahlen, sondern die Aktionäre. Sie übernehmen das Risiko gegen
eine feste Prämie, welche so hoch sein muß, um nicht nur eine geregelte
Verwaltung zu führen, sondern außerdem noch den Unternehmern
einen erheblichen Gewinn abzuwerfen. — Nach einer Berechnung
von Lapeyres verzinste sich das in Versicherungsaktien angelegte Kapital
in Deutschland, Oesterreich und der Schweiz mit 11,8 o/g durchschnitt
lich in den Jahren 1850—187«. Je mehr die Aktionäre das Versiche
rungswesen als einen bequemen und willkommenen Gewerbszweig
behandeln, desto leichter stellt sich das Mißverhältniß zwischen den
Leistungen der Versicherer und denen der Versicherten heraus, obgleich
gerade das richtige Verhältniß der Prämie zu den Leistungen des
Versicherers als eins der wichtigsten Momente eines jeden guten
Versicherungswesens angesehen werden muß. — Im Allgemeinen sind
die Generalkosten bei Aktiengcsellscha.ften geringer als bei gegenseitigen,
weil die Verwaltung eine einfachere und der Geschäftskreis ein größerer
ist. — Die Aktiengesellschaften haben vor den gegenseitigen Versiche
rungsgesellschaften den großen Vortheil, daß die bedeutenden Gründungs-,
Organisations- und Einrichtungskostcn von dem durch die Aktionäre
zusammengeschossenen Kapitale genommen werden. Dem gegenüber
ist bei der Gründung von Gegenseitigkeitsgesellschaften oft nicht das
genügende Kapital vorhanden. Die von den Gründern ausgelegten
Gründungs- und Organisationskosten müssen von den ersten Prämien
einnahmen gedeckt werden. Treten nun noch Entschädigungen an
die Gesellschaft heran, so müssen lästige Nachschüsse von den Mitgliedern
gefordert werden. Ein Grund, warum viele der ältern gegenseitigen
Viehversicherungsgesellschaftcn früh zu Grunde gegangen sind. Neuer
dings werden meist die Gesellschaften nicht eher eröffnet, als bis ein
genügender Gründungs- und Organisationsfond vorhanden ist.