Full text : Das Viehversicherungswesen im Deutschen Reich

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seitigkeitsanstalten  sich  gleichzeitig  stets  nur  auf  einen  vcrhältnißmäßig
kleinen  Theil  der  Mitglieder  erstrecken.  Eine  Viehversicherungsgesellschaft,
welche  gegen  Seuchen  versichert,  muß  räumlich  sehr  ausgedehnt  sein,
während  eine  andere,  welche  nur  den  Zweck  hat,  sporadische  Unglücksfälle ­
  zu  ersetzen,  auf  ein  Dorf  beschränkt  sein  kann.  —  Durch  die
Statuten  sind  die  Mitglieder  einer  Gegenscitigkeitsgesellschast  meist
verpsiichtet,  nur  bis  zu  einem  bestimmten  Satze,  dem  Maximalsatze,
beizutragen.
Außer  den  auf  Gegenseitigkeit  beruhenden  Anstalten  dienen  dem
Versicherungswesen  die  Aktien-,  oder  Spekulations-,  oder  Prämienanstalten. ­
  Bei  den  Gegenseitigkeitsanstalten  lassen  sich  hauptsächlich
nur  zwei  Kategorien  von  Personen  unterscheiden:  solche,  welchen  der
Schaden  direkt  zugefügt  ist,  die  Versicherten,  und  solche,  welche  ihn
bezahlen,  die  Versicherer.  In  Spekulationsanstalten  schiebt  sich  zwischen
den  Versicherer  und  Versicherten  der  Gegenseitigkeitsanstalten  ein  drittes
Glied  ein:  die  Aktionäre,  die  Unternehmer.  Die  Versicherer  bei
Aktienunternehmungen  sind  nicht  diejenigen,  welche  den  Schaden
bezahlen,  sondern  die  Aktionäre.  Sie  übernehmen  das  Risiko  gegen
eine  feste  Prämie,  welche  so  hoch  sein  muß,  um  nicht  nur  eine  geregelte
Verwaltung  zu  führen,  sondern  außerdem  noch  den  Unternehmern
einen  erheblichen  Gewinn  abzuwerfen.  —  Nach  einer  Berechnung
von  Lapeyres  verzinste  sich  das  in  Versicherungsaktien  angelegte  Kapital
in  Deutschland,  Oesterreich  und  der  Schweiz  mit  11,8  o/g  durchschnittlich ­
  in  den  Jahren  1850—187«.  Je  mehr  die  Aktionäre  das  Versicherungswesen ­
  als  einen  bequemen  und  willkommenen  Gewerbszweig
behandeln,  desto  leichter  stellt  sich  das  Mißverhältniß  zwischen  den
Leistungen  der  Versicherer  und  denen  der  Versicherten  heraus,  obgleich
gerade  das  richtige  Verhältniß  der  Prämie  zu  den  Leistungen  des
Versicherers  als  eins  der  wichtigsten  Momente  eines  jeden  guten
Versicherungswesens  angesehen  werden  muß.  —  Im  Allgemeinen  sind
die  Generalkosten  bei  Aktiengcsellscha.ften  geringer  als  bei  gegenseitigen,
weil  die  Verwaltung  eine  einfachere  und  der  Geschäftskreis  ein  größerer
ist.  —  Die  Aktiengesellschaften  haben  vor  den  gegenseitigen  Versicherungsgesellschaften ­
  den  großen  Vortheil,  daß  die  bedeutenden  Gründungs-,
Organisations-  und  Einrichtungskostcn  von  dem  durch  die  Aktionäre
zusammengeschossenen  Kapitale  genommen  werden.  Dem  gegenüber
ist  bei  der  Gründung  von  Gegenseitigkeitsgesellschaften  oft  nicht  das
genügende  Kapital  vorhanden.  Die  von  den  Gründern  ausgelegten
Gründungs-  und  Organisationskosten  müssen  von  den  ersten  Prämieneinnahmen ­
  gedeckt  werden.  Treten  nun  noch  Entschädigungen  an
die  Gesellschaft  heran,  so  müssen  lästige  Nachschüsse  von  den  Mitgliedern
gefordert  werden.  Ein  Grund,  warum  viele  der  ältern  gegenseitigen
Viehversicherungsgesellschaftcn  früh  zu  Grunde  gegangen  sind.  Neuerdings ­
  werden  meist  die  Gesellschaften  nicht  eher  eröffnet,  als  bis  ein
genügender  Gründungs-  und  Organisationsfond  vorhanden  ist.
            
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