Full text: Das Viehversicherungswesen im Deutschen Reich

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Von den untersuchten Schweinen sind demnach 0,18 °/ 00 
trichinenkrank befunden worden, ein Satz, der von den Erfahrungen 
der Kasseler Gesellschaft bedeutend abweicht. Bemerkt muß hierzu 
werden, daß die Untersuchung eines Schweines auf Trichinen eine 
sehr schwierige Aufgabe ist. Sind die Trichinen nicht sehr zahlreich 
vorhanden, so können sie leicht übersehen werden. Wird ferner die 
Untersuchung nicht von wissenschaftlich gebildeten Leuten ausgeführt, 
so können vorhandene Trichinen, namentlich bei Massenuntersuchungen, 
entweder nicht bemerkt oder andere Gebilde für Trichinen gehalten wer 
den. — Außerdem läßt sich die Abweichung in den genannten Sätzen 
dadurch erklären, daß nur solche Gegenden vorzugsweise gegen Tri 
chinen versichern, welche erfahrungsmäßig einer großen Gefahr aus 
gesetzt sind. Es wird beispielsweise aus der Stadt Braunschweig, 
welche allein die 18 trichinenkranken Schweine von den im Kreise 
Braunschweig untersuchten geliefert hat, ein bedeutend höherer Prozent 
satz der Schweinebesitzer gegen Trichinose versichern, als etwa im 
Kreise Helmstedt oder Blankenburg. 
§. 20. - 
Die von den Mitgliedern der Gesellschaften für Klassi- 
fizirung zu zahlenden Beiträge sind nicht fixirt, werden vielmehr 
sür jede der aufgeführten Abtheilungen durch die Direktion im Ein 
vernehmen mit dem Verwaltungsrath festgestellt. 
Das aufzubringende Soll wird gebildet: 
1) durch die Summe der im abgelaufenen Monat eingetretenen 
Verluste; 
2) durch den Antheil an den allgemeinen Verwaltungskosten, 
welche nach der Höhe der Prämienzahlung in jeder Abtheilung aus 
dieselbe vertheilt werden. 
Zu diesem sich ergebenden Soll haben sämmtliche Mitglieder 
von je einer Abtheilung nach Verhältniß ihrer Versicherungssumme 
und dem übernommenen Risiko beizutragen. 
Die Direktion berechnet allmonatlich das Soll für jede Ab 
theilung und die hiernach aus die Mitglieder entfallenden Monats 
beiträge. 
Durch die monatlichen Abschlüsse gewinnt die Rechnung der 
Gesellschaft viel an Durchsichtigkeit gegenüber den vierteljährlichen 
Abschlüssen. Der Direktion und den Gesellschaftsmitgliedern wird es 
somit leicht, sich über den Stand der Gesellschaft zu unterrichten. 
Auf die Monatsbeiträge ist zunächst die bei der Aufnahme von 
jedem Mitglied bezahlte Minimalprämie zu verrechnen. Findet die 
Direktion bei den monatlichen Abschlüssen, daß die Minimalprämien 
zur Bestreitung der Ausgaben der betreffenden Abtheilung für das 
Versicherungsjahr voraussichtlich nicht ausreichen, so ist von der 
Direktion im Einvernehmen mit dem Verwaltungsrathe für das be 
treffende Versichcrungsjahr ein dem Bedürfniß entsprechender Prämien 
zuschuß zu erheben.
	        
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