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Von den untersuchten Schweinen sind demnach 0,18 °/ 00
trichinenkrank befunden worden, ein Satz, der von den Erfahrungen
der Kasseler Gesellschaft bedeutend abweicht. Bemerkt muß hierzu
werden, daß die Untersuchung eines Schweines auf Trichinen eine
sehr schwierige Aufgabe ist. Sind die Trichinen nicht sehr zahlreich
vorhanden, so können sie leicht übersehen werden. Wird ferner die
Untersuchung nicht von wissenschaftlich gebildeten Leuten ausgeführt,
so können vorhandene Trichinen, namentlich bei Massenuntersuchungen,
entweder nicht bemerkt oder andere Gebilde für Trichinen gehalten wer
den. — Außerdem läßt sich die Abweichung in den genannten Sätzen
dadurch erklären, daß nur solche Gegenden vorzugsweise gegen Tri
chinen versichern, welche erfahrungsmäßig einer großen Gefahr aus
gesetzt sind. Es wird beispielsweise aus der Stadt Braunschweig,
welche allein die 18 trichinenkranken Schweine von den im Kreise
Braunschweig untersuchten geliefert hat, ein bedeutend höherer Prozent
satz der Schweinebesitzer gegen Trichinose versichern, als etwa im
Kreise Helmstedt oder Blankenburg.
§. 20. -
Die von den Mitgliedern der Gesellschaften für Klassi-
fizirung zu zahlenden Beiträge sind nicht fixirt, werden vielmehr
sür jede der aufgeführten Abtheilungen durch die Direktion im Ein
vernehmen mit dem Verwaltungsrath festgestellt.
Das aufzubringende Soll wird gebildet:
1) durch die Summe der im abgelaufenen Monat eingetretenen
Verluste;
2) durch den Antheil an den allgemeinen Verwaltungskosten,
welche nach der Höhe der Prämienzahlung in jeder Abtheilung aus
dieselbe vertheilt werden.
Zu diesem sich ergebenden Soll haben sämmtliche Mitglieder
von je einer Abtheilung nach Verhältniß ihrer Versicherungssumme
und dem übernommenen Risiko beizutragen.
Die Direktion berechnet allmonatlich das Soll für jede Ab
theilung und die hiernach aus die Mitglieder entfallenden Monats
beiträge.
Durch die monatlichen Abschlüsse gewinnt die Rechnung der
Gesellschaft viel an Durchsichtigkeit gegenüber den vierteljährlichen
Abschlüssen. Der Direktion und den Gesellschaftsmitgliedern wird es
somit leicht, sich über den Stand der Gesellschaft zu unterrichten.
Auf die Monatsbeiträge ist zunächst die bei der Aufnahme von
jedem Mitglied bezahlte Minimalprämie zu verrechnen. Findet die
Direktion bei den monatlichen Abschlüssen, daß die Minimalprämien
zur Bestreitung der Ausgaben der betreffenden Abtheilung für das
Versicherungsjahr voraussichtlich nicht ausreichen, so ist von der
Direktion im Einvernehmen mit dem Verwaltungsrathe für das be
treffende Versichcrungsjahr ein dem Bedürfniß entsprechender Prämien
zuschuß zu erheben.