Full text : Das Viehversicherungswesen im Deutschen Reich

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Von  den  untersuchten  Schweinen  sind  demnach  0,18  °/ 00
trichinenkrank  befunden  worden,  ein  Satz,  der  von  den  Erfahrungen
der  Kasseler  Gesellschaft  bedeutend  abweicht.  Bemerkt  muß  hierzu
werden,  daß  die  Untersuchung  eines  Schweines  auf  Trichinen  eine
sehr  schwierige  Aufgabe  ist.  Sind  die  Trichinen  nicht  sehr  zahlreich
vorhanden,  so  können  sie  leicht  übersehen  werden.  Wird  ferner  die
Untersuchung  nicht  von  wissenschaftlich  gebildeten  Leuten  ausgeführt,
so  können  vorhandene  Trichinen,  namentlich  bei  Massenuntersuchungen,
entweder  nicht  bemerkt  oder  andere  Gebilde  für  Trichinen  gehalten  werden. ­
  —  Außerdem  läßt  sich  die  Abweichung  in  den  genannten  Sätzen
dadurch  erklären,  daß  nur  solche  Gegenden  vorzugsweise  gegen  Trichinen ­
  versichern,  welche  erfahrungsmäßig  einer  großen  Gefahr  ausgesetzt ­
  sind.  Es  wird  beispielsweise  aus  der  Stadt  Braunschweig,
welche  allein  die  18  trichinenkranken  Schweine  von  den  im  Kreise
Braunschweig  untersuchten  geliefert  hat,  ein  bedeutend  höherer  Prozentsatz ­
  der  Schweinebesitzer  gegen  Trichinose  versichern,  als  etwa  im
Kreise  Helmstedt  oder  Blankenburg.
§.  20.  -
Die  von  den  Mitgliedern  der  Gesellschaften  für  Klassifizirung
  zu  zahlenden  Beiträge  sind  nicht  fixirt,  werden  vielmehr
sür  jede  der  aufgeführten  Abtheilungen  durch  die  Direktion  im  Einvernehmen ­
  mit  dem  Verwaltungsrath  festgestellt.
Das  aufzubringende  Soll  wird  gebildet:
1)  durch  die  Summe  der  im  abgelaufenen  Monat  eingetretenen
Verluste;
2)  durch  den  Antheil  an  den  allgemeinen  Verwaltungskosten,
welche  nach  der  Höhe  der  Prämienzahlung  in  jeder  Abtheilung  aus
dieselbe  vertheilt  werden.
Zu  diesem  sich  ergebenden  Soll  haben  sämmtliche  Mitglieder
von  je  einer  Abtheilung  nach  Verhältniß  ihrer  Versicherungssumme
und  dem  übernommenen  Risiko  beizutragen.
Die  Direktion  berechnet  allmonatlich  das  Soll  für  jede  Abtheilung ­
  und  die  hiernach  aus  die  Mitglieder  entfallenden  Monatsbeiträge. ­

Durch  die  monatlichen  Abschlüsse  gewinnt  die  Rechnung  der
Gesellschaft  viel  an  Durchsichtigkeit  gegenüber  den  vierteljährlichen
Abschlüssen.  Der  Direktion  und  den  Gesellschaftsmitgliedern  wird  es
somit  leicht,  sich  über  den  Stand  der  Gesellschaft  zu  unterrichten.
Auf  die  Monatsbeiträge  ist  zunächst  die  bei  der  Aufnahme  von
jedem  Mitglied  bezahlte  Minimalprämie  zu  verrechnen.  Findet  die
Direktion  bei  den  monatlichen  Abschlüssen,  daß  die  Minimalprämien
zur  Bestreitung  der  Ausgaben  der  betreffenden  Abtheilung  für  das
Versicherungsjahr  voraussichtlich  nicht  ausreichen,  so  ist  von  der
Direktion  im  Einvernehmen  mit  dem  Verwaltungsrathe  für  das  betreffende ­
  Versichcrungsjahr  ein  dem  Bedürfniß  entsprechender  Prämienzuschuß ­
  zu  erheben.
            
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