Full text : Das Viehversicherungswesen im Deutschen Reich

vertheilt  werden  können.  Ergeben  die  70°/o  weniger  als  10%
-er  Jahresprämieneinnahme,  so  werden  sie  dem  Reservesond  überwiesen. ­


E.
Bilance  und  Rechnungsabschluß.
§.35.
Das  Rechnungs-  und  Geschäftsjahr  der  Gesellschaften  geht  vom
1.  Januar  bis  31.  Dezember.
Am  Jahresschluß  hat  die  Direktion  eine  vollständige  Inventur
des  Gescllschaftsvermögens  aufzunehmen  und  nebst  der  Bilance  und
Jahresrechnung  dem  Bcrwaltungsrath  zur  Prüfung  vorzulegen.
Ueber  einen  Reingewinn  finden  sich  in  den  Statuten  der  Hammonia,
  des  Centralviehversicherungsvereins  und  der  Viehversicherungsbank ­
  für  Deutschland  Bestimmungen.
Der  Reingewinn  besteht  aus  dem  Ueberschuß  der  Einnahmen
über  die  Ausgaben.  Als  Ausgaben  werden  aufgestellt:
1)  die  vorkommenden  Schadenvergütungen,
2)  die  Prämienreserve  für  noch  laufende  Risikos.
3)  die  Reserve  für  angemeldete  aber  noch  nicht  regulirte
Schäden,
4)  die  Derwaltungskosten.
5)  außerordentliche  Ausgaben  und  Verluste.
Der  Centralviehversicherungsverein  nimmt  vom  Reingewinn
10%  für  den  Direktor,  5%  für  den  Vorsitzenden  des  Verwaltungsraths, ­
  10%  Gratifikationen  für  Beamte  und  Agenten.  Der  Rest
wird  'als  Reservesond  verzinslich  angelegt.
Die  Viehversicherungsbank  für  Deutschland  nimmt  vom  Reingewinn ­
  vorweg:
20%  dem  Reservefond  (S.  00),
5%  dem  Verwaltungsrath,
5%  dem  Bankbirektor  und  dem  technischen  Direktor,
70  "/g  den  Mitgliedern  (S.  62).
F.
Organisation  und  Verwaltung.
a.  cheneratversammlung.
§.  36.
Jedes  Mitglied  der  Gesellschaft,  welches  mit  wenigstens  1500
Mx  versichert  und  dessen  Versicherung  zur  Zeit  der  Generalversammlung ­
  nicht  etwa  suspendirt  ist,  die  Mitglieder  des  Derwaltungsraths,
die  Direktoren  und  der  Oberthierarzt  haben  Sitz  und  Stimme  in
den  Generalversammlungen.
In  der  Rheinischen  Viehversicherungsgeseüichaft  haben  tue  Verwaltungsrathsmitglieder,
  der  Generaldirektor,  der  Oberthierarzt  je
1  Stimme,
            
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