wird nämlich jeden Martini auf auf 1 Jahr in Summen von 8
bis 10 Thalern — wie das gerade Paßt — an diejenigen Mitglie
der geliehen, welche die meisten Zinsen (meist 10%) bieten. Da so
mit „in de Kaß nist blift" wird bei eingetretenem Schaden der zu
zahlende Betrag von dem Mindestfordernden zinsbar aufgenommen.
Ist das Geld darlehensweise augenblicklich zu beschaffen, so wird der
aufzubringende Betrag unter die Mitglieder repartirt und eingezahlt.
— Die Versicherungsgesellschaft, welche sich selbst Kuhkasse nennt, be
sitzt nicht blos keine Kasse, sondern auch kein geschriebenes Geseüschafts-
recht, kein Statut, kein Protokollbuch. Meinungsverschiedenheiten
werden durch Stimmenmehrheit beseitigt; eigentliche Streitigkeiten
sind niemals vorgekommen. Zu Martini sind die Darlehnsbeträge
mit den Zinsen stets zurückgezahlt worden.
Im Vergleich mit den großen Viehversicherungsanstalten haben
die kleinen Lokalviehversicherungsvereine viele schwerwiegende Vortheile.
Bei ihnen ist die für die Versicherung auf Gegenseitigkeit höchst wich
tige Kontrole möglichst ausgebildet. Die Vereinsmitglieder kennen
sich persönlich, sind über ihre wirthschaftlichen Verhältnisse, über die
Behandlung der Thiere, über den Charakter ihres Besitzers, über den
Werth der Thiere meist sehr genau unterrichtet. Hierdurch wird die
Schätzung bedeutend erleichtert. Das Verfahren der Ortsvereine im
Falle einer Erkrankung oder eines Unglücksfalles ist einfach, leicht
und schnell. Die Beitragszahlungen sind so gering als möglich;
denn es werden nur die eingetretenen-Verluste repartirt. Das Mo
ment des verschiedenen Risikos gleich großer Versicherungssummen
braucht nicht in Rechnung gezogen zu werden, da unter denselben Ver
hältnissen die Gefahr ungefähr dieselbe ist. Was die Verwaltungs
kosten betrifft, so sind höchstens sehr geringe baare Auslagen zu er
statten, weil Vertrauensmänner die Verwaltung als Ehrensache un
entgeltlich führen.
Die Lokalviehversicherung ist ein Zweig des Viehversicherungs
wesens. welcher den an ihn zu stellenden Ansprüchen vollkommen ge
nügt. Sein Segen beruht namentlich darin, daß er dem Klein
grundbesitz Versicherung seines Viehstandes jedenfalls gegen gewöhn
liche Verluste gewährt. Dies ist schon ein nicht hoch genug zu
schätzender Vortheil. Wenn nämlich von 100 Stück Rindvieh der
Normalverlust im Laufe eines Jahres etwa 5 Stück beträgt, was
für einen Besitzer nur einen geringen Theil seines Gesammtvermögens
ausmachen würde, so werven doch die 2 oder 3 Besitzer dieser 5
Stück Vieh so stark getroffen, daß dieser Unglücksfall ihren wirth
schaftlichen Ruin zur Folge haben kann. — Die Lokalviehversiche
rungsvereine schaffen daher in Bezug auf Normalverlufte den Be
sitzern weniger Thiere-die Vortheile oder die geringeren Nachtheile der
Besitzer großer Viehbestände. ^
Außerdem leisten die Ortsvereine der öffenlichen Moral die wich
tigsten Dienste: denn durch die gegenseitige Kontrolle wird nicht nur
der Thierquälerei am besten und energischsten gesteuert, sondern im