Full text: Das Viehversicherungswesen im Deutschen Reich

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IV. 
Allgemeine und Schluß-Betrachtungen. 
Durchaus auffallend ist im Viehversicherungswesen die Erschei- 
nung, daß, da das Bedürfniß der Lersicherung vorhauden ist, die 
Betheiligung der Landwirtschaft. namentlich aber des Großgrundbe 
sitzes bei großen Persicherungsanstalten erwiesenermaßen eene sehr 
geringe ist. Die Gründe dafür sind doppelt: einmal fehlerhafte 
Einrichtungen der großen Gesellschaften, ferner die theilweise Befrie 
digung des Bedürfnisses durch den Staat, abgesehen von den Schwie 
rigkeiten, welche in der Natur der Sache begründet liegen und welche 
bei kleineren Gesellschaften leichter als bei großen beseitigt werden 
können. 
Die fehlerhaften Einrichtungen der großen Vieh 
versicherungsgesellschaften bestehen besonders in zu hohen 
Beiträgen, in zu geringer Entschädigung und in mancherlei Schwie 
rigkeiten, welche dem Versicherten beim Verkehr mit der Gesellschaft 
in den Weg gelegt werden. 
Die hohen Beiträge werden besonders durch 2 Faktoren 
veranlaßt: durch hohe Verwaltungskosten, welche ca. 20 bes 
2õ°/o der gesummten Prämieneinnahme verschlingen und durch die 
Uebernahme von einem Risiko, welches gar nicht im Wunsche des 
Großgrundbesitzes liegt. Wie bekannt gewähren die großen Versiche- 
rungsgesellschaften meistens Entschädigung für alle Verluste, also auch 
für die Normalverluste. Eine Instandhaltung des lebenden Inven 
tars durch das Institut der Viehversicherung liegt aber gar nicht in 
der Absicht des Großgrundbesitzes. Dieser will nur gegen außerge 
wöhnliche Verluste durch Seuchen gedeckt sein. Die Einrichtung der 
Nativnalviehversicherungsgesellschaft, welche dieses Risiko isolirt zum 
Gegenstände ihrer Versicherung in ihrer Abtheilung für lleberverluste 
macht und dadurch eine bedeutend niederigere Prämie verlangt, ist des 
halb nicht hoch genug für das Privatviehversicherungswesen anzu 
schlagen. — Ein Großgrundbesitzer muß einer Viehver 
sicherungsgesellschaft gegenüber die Stellung eines 
Ortsviehversicherungsvereins einnehmen, der in Rück 
versicherung genommen sein will. Bei der Aufnahme eines 
Ortsvereins in eine große Gesellschaft beansprucht diese niemals eine 
so hohe Prämienzahlung, daß auch die Normalverluste gedeckt werden 
können. Diese deckt ja der Ortsvein durch die bekannten Einrichtungen
	        
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