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Die Sozialisierung des Wettbewerbes.
b) Die Vormundschaft über die unmündigen Volkswirtschaften.
Die internationale Anerkennung eines Selbstbestimmungsrechtes auch
in wirtschaftlicher Hinsicht ist davon abhängig, daß das einzelne
Volk jene kulturelle Reife besitzt, um seine Angelegenheiten selbst ver
walten zu können. Die Gemeingefährlichkeit des wirtschaftlichen Im
perialismus bestand darin, daß er die zur politischen und wirtschaftlichen
Selbstverwaltung noch nicht reifen Völkerschaften unter die Herrschaft
einer bevorrechteten Großmacht brachte. Eine Abhilfe gegen die aus der
ständigen Rivalität der Kolonialmächte entspringende Kriegsgefahr kann
nur darin erblickt werden, daß alle Völkerschaften, die noch nicht die
Fähigkeit der politischen und wirtschaftlichen Selbstverwaltung erlangt
haben, einer internationalen Aufsicht unterstellt werden. Eine Regelung
dieser internationalen Vormundschaften oder Protektorate begegnet der
Schwierigkeit, daß für eine objektive Ordnung eine Ausscheidung der zur
Selbstverwaltung noch nicht reifen kolonialen Verwaltungsgebiete, seien
es Kolonien, Protektorate oder Einflußsphären erfolgen müßte.
Der Schweizer Vorentwurf einer Verfassung des Welt Völkerbundes
will die Entscheidung über die Mündigkeit des einzelnen Volkes bei Grün
dung des Welt Völkerbundes in der Weise regeln, daß Völker, bei denen
die Zahl der Wahlberechtigten mutmaßlich nur 10 oder 20 % der ge
samten Wohnbevölkerung nicht erreicht, nur als Kolonien, nicht als
•Mitglieder aufgenommen werden können (§ 3). Die Leitung dieser Völker
bundkolonien soll unter gewissenhafter Wahrung des freien Selbstbestim
mungsrechtes der Völker und mit der Sorgfalt des Vormundes gegenüber
seinem Mündel ein Kolonialamt besorgen (§ 28).
Das Selbstbestimmungsrecht dieser Völker sollte aus keinem anderen
Grunde beschränkt werden, als um deren eigenen Vorteile willen.
Diese Wahrung der Interessen der eingeborenen Bevölkerung hat schon
die Botschaft Wilsons vom 8. Januar 1918, Punkt 5 gefordert. Die
Vormundschaft über politisch unmündige Völker ist von pazifistischer
Seite (S c h ü c k i n g, Rechtsgarantien 118—121), wie von sozialistischer
Seite (Bernstein, Völkerbund und Staatenbund 26) gebilligt worden.
Die Darstellung des wirtschaftlichen Imperialismus hat gezeigt, daß
seine Methoden allgemein angewendet wurden, insbesondere hat
in der französischen Handelspolitik der Protektionismus zum ausschließ
lichen und überwiegenden Vorteil des Mutterlandes das entscheidende
Wort gehabt; die englischen Kronkolonien werden vorwiegend im Inter
esse des britischen Imperiums verwaltet. Eine objektive Regelung würde
fordern, daß alle Kolonialmächte die ihrer Herrschaft unterworfenen
unmündigen Völkerschaften einer internationalen Kontrolle unterstellen.