Object: Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung

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Die Sozialisierung des Wettbewerbes. 
b) Die Vormundschaft über die unmündigen Volkswirtschaften. 
Die internationale Anerkennung eines Selbstbestimmungsrechtes auch 
in wirtschaftlicher Hinsicht ist davon abhängig, daß das einzelne 
Volk jene kulturelle Reife besitzt, um seine Angelegenheiten selbst ver 
walten zu können. Die Gemeingefährlichkeit des wirtschaftlichen Im 
perialismus bestand darin, daß er die zur politischen und wirtschaftlichen 
Selbstverwaltung noch nicht reifen Völkerschaften unter die Herrschaft 
einer bevorrechteten Großmacht brachte. Eine Abhilfe gegen die aus der 
ständigen Rivalität der Kolonialmächte entspringende Kriegsgefahr kann 
nur darin erblickt werden, daß alle Völkerschaften, die noch nicht die 
Fähigkeit der politischen und wirtschaftlichen Selbstverwaltung erlangt 
haben, einer internationalen Aufsicht unterstellt werden. Eine Regelung 
dieser internationalen Vormundschaften oder Protektorate begegnet der 
Schwierigkeit, daß für eine objektive Ordnung eine Ausscheidung der zur 
Selbstverwaltung noch nicht reifen kolonialen Verwaltungsgebiete, seien 
es Kolonien, Protektorate oder Einflußsphären erfolgen müßte. 
Der Schweizer Vorentwurf einer Verfassung des Welt Völkerbundes 
will die Entscheidung über die Mündigkeit des einzelnen Volkes bei Grün 
dung des Welt Völkerbundes in der Weise regeln, daß Völker, bei denen 
die Zahl der Wahlberechtigten mutmaßlich nur 10 oder 20 % der ge 
samten Wohnbevölkerung nicht erreicht, nur als Kolonien, nicht als 
•Mitglieder aufgenommen werden können (§ 3). Die Leitung dieser Völker 
bundkolonien soll unter gewissenhafter Wahrung des freien Selbstbestim 
mungsrechtes der Völker und mit der Sorgfalt des Vormundes gegenüber 
seinem Mündel ein Kolonialamt besorgen (§ 28). 
Das Selbstbestimmungsrecht dieser Völker sollte aus keinem anderen 
Grunde beschränkt werden, als um deren eigenen Vorteile willen. 
Diese Wahrung der Interessen der eingeborenen Bevölkerung hat schon 
die Botschaft Wilsons vom 8. Januar 1918, Punkt 5 gefordert. Die 
Vormundschaft über politisch unmündige Völker ist von pazifistischer 
Seite (S c h ü c k i n g, Rechtsgarantien 118—121), wie von sozialistischer 
Seite (Bernstein, Völkerbund und Staatenbund 26) gebilligt worden. 
Die Darstellung des wirtschaftlichen Imperialismus hat gezeigt, daß 
seine Methoden allgemein angewendet wurden, insbesondere hat 
in der französischen Handelspolitik der Protektionismus zum ausschließ 
lichen und überwiegenden Vorteil des Mutterlandes das entscheidende 
Wort gehabt; die englischen Kronkolonien werden vorwiegend im Inter 
esse des britischen Imperiums verwaltet. Eine objektive Regelung würde 
fordern, daß alle Kolonialmächte die ihrer Herrschaft unterworfenen 
unmündigen Völkerschaften einer internationalen Kontrolle unterstellen.
	        
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