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Vereinigte Staaten (Banken, Geld, Maße und Gewichte).
nicht fixiert, sondern von dem Betrag der
Deckungsmittel abhängig gemacht worden.)
4) Jede Bank ist verpflichtet, ihre eignen
Bankzettel auf Verlangen gegen StaatSpapiergeld
einzulösen. Mit Ausnahme der
Barzahlungen steht das Papiergeld auf
pari. 5) Jede Bank ist gesetzlich verpflichtet,
25 Proz. ihrer Zettelemission und 25
Proz. ihrer sonstigen Verbindlichkeiten
in Staatspapiergeld oder in Metallgeld
vorrätig zu haben. 6) Die Regierung
setzt sich vierteljährlich durch Kommissare
von dem Stande der Finanzen und der
Geschäfte einer jeden Bank in Kenntnis.
linter dies Gesetz, das später einige Modifikationen
erfuhr, steNteu sich fast aste damals
existierenden Banken und wurden
dadurch arcs »Staatenbauten« nun sogen.
Nation alb a nkeu. Dieselben können
von mindestens fünf Personen gegründet
werden; ihr Grundkapital muß mindestens
100,000 Doll., in großen Städten 200,000,
in kleinen Städten ausnahmöweise50,000
Dost. betragen. Ihre Noten dürfen nur in
Abschnitten von 1, 2, 3, 5,10,20,50,100,
500 und 1000 Doll, bestehen. Jede Natioualbank
zahlt 1 Proz. Bundessteuer vom
durchschnittlichen jährlichen Notenumlauf,
'/-Proz.vom Depositenbetrag und VrProz.
von dem nicht in Bundesobligationen angelegten
Kapital. Dagegen müssen die Staatcnbankcn
10 Proz. vom durchschnittlichen
Betrag ihrer umlaufenden Noten zahlen.
Die 6529 Banken der Vereinigten Staaten
hatten 1880 ein Kapital von 2730,a
Mill. Mk. und Depositen im Betrag von
9323,a MM. 9Rf. imb amt:
Geldinstitute
3#
Kopit. I Depos.
Mill. Mark
Nationalbankcn. . . .
Staaten- u. Privatbanken
Sparbanken mit Kapital
Sparbanken ohne Kapital
2076
3798
29
629
1915,0
798,4
16,8
3783,4
2105,9
145,3
8288,6
Die 1. Sept. 1880 bestehenden 2072 Nationalbanken
hatten ein Kapital von 1907,7
Mist. Mk., Noten im Nennwert von 1486,4
Mist. Mk. im Umlauf und außerdem für
1444,i gm. Mk. sogen. Goldnoten (Banknoten,
in Gold rückzahlbar). (Uber das
Papiergeld s. unten Geld.) Das Wechsel
r c ch t ist das englische. Der Wechselstempelist2
Cent, ebenso hoch der Stempel
auf Bank-Checks, Anweisungen aller Art.
IX. Geld, Maste „nd Gewichte.
Seit 1792 bestand Doppelwährung, die
anfangs 1:15, seit 1834 genau 1:15,988
war. Nach Entdeckung der kalifornischen
Goldfelder und dem Süllen der Goldpreise
fing das Silber an abzuströmen, und 1853
mußte der Münzfuß der Silberscheidemünze
nach der Relation 1:14,88 verändert
werden. Von 1853—73 war von
Metastwährung faktisch nicht die Rede,
es herrschte Papierwährung. Das Gesetz
vom 12. Febr. 1873 erklärte die reine
Goldwährung als Grundlage des vorzubereitenden
Hartgeldumlaufs; die Ausprägung
von 5-Dostarstücken wurde untersagt
und der Golddollar im Gewicht
von 25,8 Grains Gold als Währungömünze
erklärt. Der 1. Jan. 1879 wurde
als Termin der Wiederaufnahme derBarzahütngeu
fixiert. Durch die 25. Febr.
1878 erfolgte Annahme der Blandschen
Silberbill wilrde nominell Doppelwährung
eingeführt und Silberdostars als Legal-Tendermünze
im Gewicht von 412Vs
Grains mit 9 /io Feingehalt dem Golddollar
von 25,8 Grains mit 9 /io Feingehalt
gleichgestellt, also wieder die Wertrelation
von i : 15,988 gesetzlich fixiert. Die Annahme
des Silberdollars im Privatverkehr
darf thatsächlich ausgeschlossen werden;
Ende 1878 stand er um 17 Proz. niedriger
als der Golddollar und um 16 V2 Proz.
niedriger als der Papierdollar. Die Wertrelation
stand Anfang 1880 wie 1:17,88.
gNünzen sind: 1) Goldmünzen: der
Dollar, Stücke zu 3 Doll., Eagle zu 10,
halber Eagle zu 5, Viertel-Eagle zu 2V%,
Doppel-Eagle zu 20 Doll.; für Kalifornien
wurden mehrere Jahre lang 50- und
90-Dollarstücke geprägt. 2)Silbermünzen:
der Standard-Silberdostar zu 100 Cent,
halber Dollar, Viertel-Dollar, Dime zu 10
Cent. Für Ostasien wurde früher der Trade-Dollar
geprägt, der dem mexikanischen und
alten spanischen Konkurrenz machen sollte,
sich aber nicht dieselbe Beliebtheit erwarb.
Der gesamte Geldumlauf war Ende 1879:
1,111,150,651 Doll., wovon 683,943,799
wWcr, 305,750,497m@oIb,45,206,370
in Silber Full Legal Tender, 76,250,156