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Von der cameralistischen Buchungsform.
§ 64.
Giebt es bei dieser Buchführung auch noch andere Hiilfs-Register?
So wie je nach der Ausdehnung des Betriebs die Zahl der
zu führenden Register eine sehr große sein kann (derer für Neben-
gcwcrbe und die kleineren Betriebszweige wurde z. B. des Nannies
wegen gar nicht gedacht), so kann man auch noch die Aufzeich
nungen durch verschiedene Hülfs-Register ergänzen und vervoll
ständigen. Von diesen sind bereits einige gezeichnet worden,
dahin gehören ferner z. B.:
a) Das Details-Verkaufsbuch, z. B. da. wo ans der Milch-
wirthschaft oder einer Ziegelei oder Brauerei viele und
tägliche Verkäufe im Kleinen vorkommen, wobei dann die
Führung des besonderen Registers die Controle erleichtern
soll; man notirt mit dazu, ob bezahlt wurde oder nicht,
und hat so etwa das, was die Conto-Corrente regel
rechterer Buchungen bieten.
b) Das Abrechnungsbuch für Gesinde hat denselben Zweck,
welchen die Lohnbücher und die dafür einzurichtenden
Conto-Corrent - Verrechnungen, Lcute-Conten u. dgl.
Aufzeichnungen haben.
o) Lieferungsbücher, besonders für die von Handwerkern ge
lieferten Beträge, bezw. Arbeiten, wobei man auch
specialisiren kann, z. B. zu irgend einer Rechnung an
geben (immer in besonderen Columnen), für welchen
Zweig des Betriebs und mit welchem Betrag gearbeitet
wurde. Man notirt ferner die Zahlungen und die ver
bleibenden Restzahlungen.
<l) Verwendungs-Register, speciell z. B. für Melkerciproducte,
als Ergänzung zum betr. Register. Es wird angegeben,
wie viel Butter, Rahm, Buttermilch, Molken, Käse u. s. w.
zu verwenden war und Wer davon und wie viel bekommen
hat; die Aufzeichnungen werden ausführlicher gemacht, als
im Milchwirthschaftsregister angegeben wurde, und die