Full text: Katechismus der landw. Buchführung

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Von der cameralistischen Buchungsform. 
§ 64. 
Giebt es bei dieser Buchführung auch noch andere Hiilfs-Register? 
So wie je nach der Ausdehnung des Betriebs die Zahl der 
zu führenden Register eine sehr große sein kann (derer für Neben- 
gcwcrbe und die kleineren Betriebszweige wurde z. B. des Nannies 
wegen gar nicht gedacht), so kann man auch noch die Aufzeich 
nungen durch verschiedene Hülfs-Register ergänzen und vervoll 
ständigen. Von diesen sind bereits einige gezeichnet worden, 
dahin gehören ferner z. B.: 
a) Das Details-Verkaufsbuch, z. B. da. wo ans der Milch- 
wirthschaft oder einer Ziegelei oder Brauerei viele und 
tägliche Verkäufe im Kleinen vorkommen, wobei dann die 
Führung des besonderen Registers die Controle erleichtern 
soll; man notirt mit dazu, ob bezahlt wurde oder nicht, 
und hat so etwa das, was die Conto-Corrente regel 
rechterer Buchungen bieten. 
b) Das Abrechnungsbuch für Gesinde hat denselben Zweck, 
welchen die Lohnbücher und die dafür einzurichtenden 
Conto-Corrent - Verrechnungen, Lcute-Conten u. dgl. 
Aufzeichnungen haben. 
o) Lieferungsbücher, besonders für die von Handwerkern ge 
lieferten Beträge, bezw. Arbeiten, wobei man auch 
specialisiren kann, z. B. zu irgend einer Rechnung an 
geben (immer in besonderen Columnen), für welchen 
Zweig des Betriebs und mit welchem Betrag gearbeitet 
wurde. Man notirt ferner die Zahlungen und die ver 
bleibenden Restzahlungen. 
<l) Verwendungs-Register, speciell z. B. für Melkerciproducte, 
als Ergänzung zum betr. Register. Es wird angegeben, 
wie viel Butter, Rahm, Buttermilch, Molken, Käse u. s. w. 
zu verwenden war und Wer davon und wie viel bekommen 
hat; die Aufzeichnungen werden ausführlicher gemacht, als 
im Milchwirthschaftsregister angegeben wurde, und die
	        
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