Banken zurückweist, sie dagegen von Landwirten zur Diskontierung
annimmt, so kann man doch gewiß nicht davon reden, daß die Land
wirtschaft von der Neichsbank zu Gunsten des Großkapitals zurück
gesetzt werde.
b) Die Gründe für die geringen direkten Beziehungen
zwischen Reichsbank und Landwirtschaft.
Wenn die im Bankgesetz festgelegten Vorschriften über den Kredit
verkehr der Reichsbank zweckmäßig und notwendig sind, und wenn
die Reichsbank innerhalb dieser Bestimmungen der Landwirtschaft
gegenüber anderen Berufen noch gewisse Erleichterungen gemährt,
wie erklärt sich dann die Thatsache, daß die Landwirtschaft nur in
geringern Umfang in direktem Verkehr mit der Neichsbank steht?
— Einfach aus der Natur des landwirtschaftlichen Betriebes.
Aus dem landwirtschaftlichen Betriebe ergeben sich nur in
geringerem Umfange Wechsel, welche den notgedrungenen An
forderungen der Reichsbank entsprechen, als aus den Betrieben des
Handels und der Industrie. Der Händler kauft Waren, entweder im
Großen, um sie im Kleinen wieder abzusetzen, oder um sie an anderen
Orten oder linter günstigeren Verhältnissen wieder zu verwerten.
Der Fabrikant erwirbt Rohstoffe, die er verarbeitet und als Fabrikate
wieder verkauft. In raschem Kreislauf schafft Kauf und Verkauf in
diesen Kreisen der Volkswirtschaft von selbst die Deckung für den
Kredit, vermittelst dessen der Ankauf vollzogen morden ist. Die
Transaktionen des Handels und der Industrie sind also in hervor
ragender Weise dazu geeignet, kurzfristige Wechsel zu erzeugen, bereu
Ursprung die größtmögliche Sicherheit dafür bietet, daß der ge
schuldete Betrag bei der Beendigung des ihnen zu Grunde liegenden
Geschäftes eingehen wird. Solche Wechsel sind das gegebene Material
für eine Notenbank.
Ganz anders liegt die Sache bei der Landwirtschaft. Verkäufe
gegen Bargeld sind hier die Regel. Einer der eifrigsten Vorkämpfer
für die weiteste Berücksichtigung des laildwirtschaftlichen Kreditbedarfs,
Herr Geheimrat G a mp, hebt selbst hervor, daß die Notwendigkeit der
Geldbeschaffung im Wege des Personalkredits an den Landwirt meist
nur dann herantritt, wenil die Erträgnisse seiner Wirtschaft zur
Deckung der Wirtschaftskosten, Hypothekenzinsen u. s. w. nicht aus-
reichen. Ist dieses Mißverhältnis in dauernden Ursachen, wie in
Überschulvung, begründet, dann ist natürlich jede Kreditgewährung
für ein Institut, das auf die Sicherheit seiner Anlage halten muß,