Full text : Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

Banken  zurückweist,  sie  dagegen  von  Landwirten  zur  Diskontierung
annimmt,  so  kann  man  doch  gewiß  nicht  davon  reden,  daß  die  Landwirtschaft ­
  von  der  Neichsbank  zu  Gunsten  des  Großkapitals  zurückgesetzt ­
  werde.
b)  Die  Gründe  für  die  geringen  direkten  Beziehungen
zwischen  Reichsbank  und  Landwirtschaft.
Wenn  die  im  Bankgesetz  festgelegten  Vorschriften  über  den  Kreditverkehr ­
  der  Reichsbank  zweckmäßig  und  notwendig  sind,  und  wenn
die  Reichsbank  innerhalb  dieser  Bestimmungen  der  Landwirtschaft
gegenüber  anderen  Berufen  noch  gewisse  Erleichterungen  gemährt,
wie  erklärt  sich  dann  die  Thatsache,  daß  die  Landwirtschaft  nur  in
geringern  Umfang  in  direktem  Verkehr  mit  der  Neichsbank  steht?
—  Einfach  aus  der  Natur  des  landwirtschaftlichen  Betriebes.
Aus  dem  landwirtschaftlichen  Betriebe  ergeben  sich  nur  in
geringerem  Umfange  Wechsel,  welche  den  notgedrungenen  Anforderungen ­
  der  Reichsbank  entsprechen,  als  aus  den  Betrieben  des
Handels  und  der  Industrie.  Der  Händler  kauft  Waren,  entweder  im
Großen,  um  sie  im  Kleinen  wieder  abzusetzen,  oder  um  sie  an  anderen
Orten  oder  linter  günstigeren  Verhältnissen  wieder  zu  verwerten.
Der  Fabrikant  erwirbt  Rohstoffe,  die  er  verarbeitet  und  als  Fabrikate
wieder  verkauft.  In  raschem  Kreislauf  schafft  Kauf  und  Verkauf  in
diesen  Kreisen  der  Volkswirtschaft  von  selbst  die  Deckung  für  den
Kredit,  vermittelst  dessen  der  Ankauf  vollzogen  morden  ist.  Die
Transaktionen  des  Handels  und  der  Industrie  sind  also  in  hervorragender ­
  Weise  dazu  geeignet,  kurzfristige  Wechsel  zu  erzeugen,  bereu
Ursprung  die  größtmögliche  Sicherheit  dafür  bietet,  daß  der  geschuldete ­
  Betrag  bei  der  Beendigung  des  ihnen  zu  Grunde  liegenden
Geschäftes  eingehen  wird.  Solche  Wechsel  sind  das  gegebene  Material
für  eine  Notenbank.
Ganz  anders  liegt  die  Sache  bei  der  Landwirtschaft.  Verkäufe
gegen  Bargeld  sind  hier  die  Regel.  Einer  der  eifrigsten  Vorkämpfer
für  die  weiteste  Berücksichtigung  des  laildwirtschaftlichen  Kreditbedarfs,
Herr  Geheimrat  G  a  mp,  hebt  selbst  hervor,  daß  die  Notwendigkeit  der
Geldbeschaffung  im  Wege  des  Personalkredits  an  den  Landwirt  meist
nur  dann  herantritt,  wenil  die  Erträgnisse  seiner  Wirtschaft  zur
Deckung  der  Wirtschaftskosten,  Hypothekenzinsen  u.  s.  w.  nicht  ausreichen.
  Ist  dieses  Mißverhältnis  in  dauernden  Ursachen,  wie  in
Überschulvung,  begründet,  dann  ist  natürlich  jede  Kreditgewährung
für  ein  Institut,  das  auf  die  Sicherheit  seiner  Anlage  halten  muß,
            
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