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kommen können, daß die Natur der Dinge eine besondere Organisation
für den landwirtschaftlichen Personalkredit, welche sich im Bedarfs
fälle ihrerseits an die Reichsbank anlehnen kann, wünschenswert er
scheinen laßt.
Als Mittelglieder zwischen der Reichsbank und allen denjenigen
Kreditansprüchen, welche die Reichsbank nicht direkt befriedigen
kann, dienten stets die privaten Bankanstalten, welche auf der einen
Seite langfristige unb nicht absolut sichere Wechsel diskontieren
können, auf der anderen Seite an der Reichsbank einen gewissen
Rückhalt haben. Wenn man die Vermittlerrolle dieser Banken richtig
betrachtet, dann erscheint der so oft erhobene Vorwurf, die Reichs-
bank begünstige die Banken vor den übrigen Erwerbsständen, als eine
überaus oberflächliche Behauptung; es zeigt sich, daß man die Dienste,
welche die Reichsbank den einzelnen Bernfszweigen leistet, nicht nach
dem Umfang ihres direkten Verkehrs mit diesen bemessen darf. Die
Banken nehmen von der Reichsbank Kredit, um Kredit weiter geben
zu können. Sie vermitteln den übrigen Erwerbszweigen die Dienste
der Reichsbank oft auf dein einfachen Weg, daß sie die von ihnen
diskontierten Wechsel, welche durch ihre Unterschrift für die Reichs
bank diskontfähig werden, sobald ihre Verfallzeit auf das zulässige
Maximum von drei Monaten gesunken ist, bei der Reichsbank re
diskontieren. Selbst in solchen einfachen Fällen, so führte der Reichs
bankpräsident Dr. Koch gelegentlich im Reichstag aus, „mag es dein
Landwirt häufig garnicht zum Bewußtsein kommen, daß es die
Reichsbank ist, die solche Wechsel nimmt; er würde aber von seinem
Bankier oder Händler den betreffenden Kredit garnicht befommeii
haben, wenn diese nicht gewußt hätten, daß die Reichsbank mit der
Unterschrift des für zahlungsfähig gehaltenen Landwirtes den Wechsel
abnehmen würde."
Zugegeben muß freilich werden, daß diese Vermittelung, wie
jeder Zwischenhandel, den Kredit etwas verteuert; aber damit ist die
Unentbehrlichkeit dieses Mittelgliedes noch längst nicht aus der Welt
geschafft. Die Kreditvermittelung kann seitens der Landwirtschaft
selbst verbilligt und verbessert werden durch einen zweckmäßigen Aus
bau der genossenschaftlichen Kreditorganisation. Für die Reichsbank
ist die Kreditgewährung an eine lebensfähige Genossenschaft, oder
noch besser an einen Genossenschaftsverband, erheblich leichter als die
Kreditgewährung an einzelne Landwirte. Daß die Reichsbank den
Genossenschaften soweit wie möglich entgegenkommt, ist stets anerkannt
worden, und speciell im Hinblick ans die bevorstehende Erneuerung