Full text : Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

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kommen  können,  daß  die  Natur  der  Dinge  eine  besondere  Organisation
für  den  landwirtschaftlichen  Personalkredit,  welche  sich  im  Bedarfsfälle ­
  ihrerseits  an  die  Reichsbank  anlehnen  kann,  wünschenswert  erscheinen ­
  laßt.
Als  Mittelglieder  zwischen  der  Reichsbank  und  allen  denjenigen
Kreditansprüchen,  welche  die  Reichsbank  nicht  direkt  befriedigen
kann,  dienten  stets  die  privaten  Bankanstalten,  welche  auf  der  einen
Seite  langfristige  unb  nicht  absolut  sichere  Wechsel  diskontieren
können,  auf  der  anderen  Seite  an  der  Reichsbank  einen  gewissen
Rückhalt  haben.  Wenn  man  die  Vermittlerrolle  dieser  Banken  richtig
betrachtet,  dann  erscheint  der  so  oft  erhobene  Vorwurf,  die  Reichsbank
  begünstige  die  Banken  vor  den  übrigen  Erwerbsständen,  als  eine
überaus  oberflächliche  Behauptung;  es  zeigt  sich,  daß  man  die  Dienste,
welche  die  Reichsbank  den  einzelnen  Bernfszweigen  leistet,  nicht  nach
dem  Umfang  ihres  direkten  Verkehrs  mit  diesen  bemessen  darf.  Die
Banken  nehmen  von  der  Reichsbank  Kredit,  um  Kredit  weiter  geben
zu  können.  Sie  vermitteln  den  übrigen  Erwerbszweigen  die  Dienste
der  Reichsbank  oft  auf  dein  einfachen  Weg,  daß  sie  die  von  ihnen
diskontierten  Wechsel,  welche  durch  ihre  Unterschrift  für  die  Reichsbank ­
  diskontfähig  werden,  sobald  ihre  Verfallzeit  auf  das  zulässige
Maximum  von  drei  Monaten  gesunken  ist,  bei  der  Reichsbank  rediskontieren. ­
  Selbst  in  solchen  einfachen  Fällen,  so  führte  der  Reichsbankpräsident ­
  Dr.  Koch  gelegentlich  im  Reichstag  aus,  „mag  es  dein
Landwirt  häufig  garnicht  zum  Bewußtsein  kommen,  daß  es  die
Reichsbank  ist,  die  solche  Wechsel  nimmt;  er  würde  aber  von  seinem
Bankier  oder  Händler  den  betreffenden  Kredit  garnicht  befommeii
haben,  wenn  diese  nicht  gewußt  hätten,  daß  die  Reichsbank  mit  der
Unterschrift  des  für  zahlungsfähig  gehaltenen  Landwirtes  den  Wechsel
abnehmen  würde."
Zugegeben  muß  freilich  werden,  daß  diese  Vermittelung,  wie
jeder  Zwischenhandel,  den  Kredit  etwas  verteuert;  aber  damit  ist  die
Unentbehrlichkeit  dieses  Mittelgliedes  noch  längst  nicht  aus  der  Welt
geschafft.  Die  Kreditvermittelung  kann  seitens  der  Landwirtschaft
selbst  verbilligt  und  verbessert  werden  durch  einen  zweckmäßigen  Ausbau ­
  der  genossenschaftlichen  Kreditorganisation.  Für  die  Reichsbank
ist  die  Kreditgewährung  an  eine  lebensfähige  Genossenschaft,  oder
noch  besser  an  einen  Genossenschaftsverband,  erheblich  leichter  als  die
Kreditgewährung  an  einzelne  Landwirte.  Daß  die  Reichsbank  den
Genossenschaften  soweit  wie  möglich  entgegenkommt,  ist  stets  anerkannt
worden,  und  speciell  im  Hinblick  ans  die  bevorstehende  Erneuerung
            
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