Full text : Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

I.
Geschichte  und  Inhalt  des  deutsche«  Bankgesetzes
vom  14.  März  187».
Bas  beutle  SBanfgefe%  ist  nichts  weniger  aís  bie  foigeri^tig
burd)gef#rte  ^ernirm^ung  t^eoreti^er  ^beaie.  Bie  (&#gebung
batte  kein  freies  Felb  für  bie  Ausführung  eines  neuen  schöpferischen
Gebaukens.  Auf  beut  starken  Funbament  wohlerworbener  Privatrechte ­
  unb  ber  politischen  unb  wirtschaftlichen  Vergangenheit  Beutschlanbs
  staub  eine  Bankverfassung,  welche  trotz  ihrer  unbestrittenen  und
großen  Mängel  nicht  einfach  beseitigt  werben  konnte.  Bie  gegebene
Aufgabe  war  vielmehr,  Abhülfe  gegen  bie  schlimmsten  Mißstänbe  ber
bestehenben  Bankverfassung  zu  schaffen,  ihr  burch  Veränberungen  unb
Zuthaten  einen  neuen  Charakter  zu  geben  unb  sie  vor  allem  mit  neuen
EntwickelungStenbenzen  zu  befruchten.  Nur  wer  sich  bies  stets  vor
Augen  hält,  wirb  zu  einer  gerechten  Würbigung  bes  beutschen  Bankgesetzes ­
  unb  seiner  Wirksamkeit  gelangen.
1.  Das  deutsche  Uotenwesen  vor  der  Danlrresorm.
Es  sann  hier  nicht  bie  Absicht  sein,  ben  oft  dargestellten  Zustand
des  deutschen  Notenwesens  zur  Zeit  der  Reichsgründung  -  auss  neue
eingehend  zu  schildern;  für  unsere  Zwecke  genügt  bie  Hervorhebung
seiner  wichtigsten  Züge.
Es  bestauben  vor  bem  Erlaß  des  Vankgesetzes  im  Beutschen  Reich
38  Notenbanken,  durchweg  Privatinstitute,  welche  von  den  einzelnen

'  Siehe  Adolf  Wagner,  System  der  Zettelbankpolitik  mit  besonderer
Rücksicht  auf  das  geltende  Recht  und  auf  deutsche  Verhältnisse.  Ein  Handbuch
des  Zettelbankmesens.  Freiburg  i.  Br.  1873.  —  Walter  Lotz,  Geschichte  und
Kritik  des  deutschen  Bankgesetzes  vom  14.  März  1875.  Leipzig  1888.  —  Karl
Helfferich,  Geschichte  der  deutschen  Geldreform.  Leipzig  1898.

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