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und ber Aufgaben ber in Deutschland noch verhältnismäßig jungen
Banknote Fortschritte machte, desto mehr vereinigten sich die früher
stark auseiuaudergeheuden Ansichten über die notwendige Bankreform
auf bestimmte Punkte.
Die Einheitlichkeit des Notenumlaufs galt von jeher als erstrebenswertes
Ziel; sie war nur zu erreichen durch einheitliche Vorschriften
für sämtliche Notenbanken.
Über ben wünschenswerten Inhalt dieser notwendigen Vorschriften
hatten die praktischen Erfahrungen Klarheit geschaffen. Der Satz war
allmählich zur Auerkennung gelangt, daß die Aktivgeschäfte einer
Zettelbank der Natur ihrer Passiven, welche zum wichtigsten Teil aus
den jederzeit einlösbaren Noten bestehen, entsprechen müssen; daß also
die Mittel der Zettelbanken nur zu kurzfristigen Darlehen (Diskontund
Lombardgeschäft) und zu sicher und leicht realisierbaren Anlagen
verwendet werden dürfen, also nicht — wie bis dahin bei manchen
Notenbanken — zur Gewährung von Hypothekar-Kredit, zu Kreditmobiliargeschäften
oder gar zur Beteiligung an industriellen Unternehmungen.
Darüber hinaus erschienen Bestimmungen über die Deckung des
Notenumlaufs, welche gleichzeitig dessen möglichste Einschränkung und
dessen Sicherung bezweckten, erforderlich.
Schließlich führte die Erkenntnis, daß die Notenbanken nicht nur
zur leichteren Befriedigung privatwirtschastlicher Kreditansprüche zu
dienen haben, sondern daß ihnen in erster Linie die Aufgabe der
Überwachung und Regelung des gesamten Geldumlaufs obliegt —
eine Aufgabe, die ihrer Statur uach nur vou einer einzigen Stelle
aus geleitet werden kann —, zur allmählichen Preisgabe der lange
Zeit sehr populären Forderung der „Bankfreiheit" und zu dem Verlangen
nach einer eentralistischen Bankverfassung, nach einer „Reichsbank",
welche mindestens eine bevorzugte Stellung gegenüber allen
andern Notenbanken einnehmen und diese eventuell völlig ersetzen
sollte, sei es sofort, sei es nach einer gewissen Übergangszeit.
3. Der ursprüngliche Entwurf des Bankgesetzes.
Während sich in den an der Notenfrage in erster Linie interessierten
Kreisen eine nahezu völlige Übereinstimmung über diese Ziele
herausbildete, fand bereit Verwirklichung in politischen Kräften starke
Hindernisse. Die hartnäckige Gegnerschaft des preußischen Finanzministers
Camp hausen verzögerte die Vorlegung eines Bankgesetzentwurfs
bis zum Sommer 1874 und bewirkte, daß dieser Entwurf