Full text: Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

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Verhältnis zum Durchschnitte des ungedeckten Notenumlaufs des 
Jahres 1897 bei der Reichsbank nahezu 300 °/o, bei den Privatnoten 
banken nur etwa 20 %. 
Aus diesen Zahlen geht hervor, daß einzig und allein die Rerchs- 
bank die Aufgabe erfüllt, dem Verkehr in ihren Noten ein elastisches, 
sich den jeweiligen Schwankungen des Geldbedarfes anpassendes 
Zahlungsmittel zur Verfügung zu stellen, während der Notenumlauf 
der Privatnotenbanken jeder Elastizität entbehrt. 
Die Ursache ist auch hier, daß die Privatnotenbanken an der 
Reichsbank einen Rückhalt haben. Da sie ihre Mittel jederzeit durch 
ein Zurückgreifeil auf die Neichsbank ergänzen können, sind sie ill 
Stand gesetzt, auch in Zeiten eines verhältnismäßig geringen Geld 
bedarfs ihre Mittel voll zu verwenden. Sie sind nicht, wie eine aus 
schließlich aus sich selbst stehende Centralbank, genötigt, in stillen 
Zeiten eine Reserve für bewegtere Zeiten zu halteil. Da sie dazu 
nicht genötigt sind, und da ihr geschäftliches Interesse die möglichste 
Ausnutzung aller vorhandenen Mittel verlangt, suchen die Privat- 
notenballken stets ihr Wechselportefeuille imb ihren Notenumlauf so 
hoch zu halten, wie es ihileil die beschräilkenden Bestimmungen des 
Bankgesetzes gestatten. Die Grenze, welche praktisch allein in Be 
tracht kommt, ist das den einzelnen Bailken zngewieseile stellerfreie 
Kontingent ungedeckter Noten. Es ist natürlich für die Privatnoten- 
bankeil leicht, auch ill Zeiteil geringen Geldbedarfs durch Unterbieten 
des Diskonts der Neichsbank sich ein starkes Wechselportefeuille zu 
sichern unb ihren ungedeckten Notenumlauf bis an die Greilze ihrer 
Kontiilgente auszudehnen. Thatsächlich hält sich ihr durchschnittlicher 
Ullgedeckter Notenumlauf, desseil geringe Veränderlichkeit bereits her 
vorgehoben worden ist, stets ilahe an der Koiltingentsgrenze. Er be 
trug im Durchschnitt der letzten fünf Jahre volle 88 °l» der Kontin 
gente der Privatilotenbailken. 
Die Noten sind also für die Privatnotenbankeil nicht mehr ein 
Mittel zur Befriedigung der Schwankuilgeil des Geldbedarfs, sondern 
lediglich ein unverzinslicher Betriebsfonds, der nur iloch eine geschäft 
liche Bedelltung für die betreffenden Banken hat, aber die wichtigsten 
volkswirtschaftlichen Funktionen des Notennmlanfs nicht erfüllt. Die 
Privatnotenbankeil selbst sind dadurch, daß sie jede erhebliche Steigerung 
des an sie herantretenden Geldbedarfs auf die Reichsbank über- 
wälzell, lediglich zil Vermittlerinnen der Dieilste geworden, welche 
die Reichsbank durch ihre Notenausgabe der deutschen Volkswirtschaft 
leistet; sie haben für ben deutschen Geldverkehr keine höhere Bedeutung
	        
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