Full text : Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

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Verhältnis  zum  Durchschnitte  des  ungedeckten  Notenumlaufs  des
Jahres  1897  bei  der  Reichsbank  nahezu  300  °/o,  bei  den  Privatnotenbanken ­
  nur  etwa  20  %.
Aus  diesen  Zahlen  geht  hervor,  daß  einzig  und  allein  die  Rerchsbank
  die  Aufgabe  erfüllt,  dem  Verkehr  in  ihren  Noten  ein  elastisches,
sich  den  jeweiligen  Schwankungen  des  Geldbedarfes  anpassendes
Zahlungsmittel  zur  Verfügung  zu  stellen,  während  der  Notenumlauf
der  Privatnotenbanken  jeder  Elastizität  entbehrt.
Die  Ursache  ist  auch  hier,  daß  die  Privatnotenbanken  an  der
Reichsbank  einen  Rückhalt  haben.  Da  sie  ihre  Mittel  jederzeit  durch
ein  Zurückgreifeil  auf  die  Neichsbank  ergänzen  können,  sind  sie  ill
Stand  gesetzt,  auch  in  Zeiten  eines  verhältnismäßig  geringen  Geldbedarfs ­
  ihre  Mittel  voll  zu  verwenden.  Sie  sind  nicht,  wie  eine  ausschließlich ­
  aus  sich  selbst  stehende  Centralbank,  genötigt,  in  stillen
Zeiten  eine  Reserve  für  bewegtere  Zeiten  zu  halteil.  Da  sie  dazu
nicht  genötigt  sind,  und  da  ihr  geschäftliches  Interesse  die  möglichste
Ausnutzung  aller  vorhandenen  Mittel  verlangt,  suchen  die  Privatnotenballken
  stets  ihr  Wechselportefeuille  imb  ihren  Notenumlauf  so
hoch  zu  halten,  wie  es  ihileil  die  beschräilkenden  Bestimmungen  des
Bankgesetzes  gestatten.  Die  Grenze,  welche  praktisch  allein  in  Betracht ­
  kommt,  ist  das  den  einzelnen  Bailken  zngewieseile  stellerfreie
Kontingent  ungedeckter  Noten.  Es  ist  natürlich  für  die  Privatnotenbankeil
  leicht,  auch  ill  Zeiteil  geringen  Geldbedarfs  durch  Unterbieten
des  Diskonts  der  Neichsbank  sich  ein  starkes  Wechselportefeuille  zu
sichern  unb  ihren  ungedeckten  Notenumlauf  bis  an  die  Greilze  ihrer
Kontiilgente  auszudehnen.  Thatsächlich  hält  sich  ihr  durchschnittlicher
Ullgedeckter  Notenumlauf,  desseil  geringe  Veränderlichkeit  bereits  hervorgehoben ­
  worden  ist,  stets  ilahe  an  der  Koiltingentsgrenze.  Er  betrug ­
  im  Durchschnitt  der  letzten  fünf  Jahre  volle  88  °l»  der  Kontingente ­
  der  Privatilotenbailken.
Die  Noten  sind  also  für  die  Privatnotenbankeil  nicht  mehr  ein
Mittel  zur  Befriedigung  der  Schwankuilgeil  des  Geldbedarfs,  sondern
lediglich  ein  unverzinslicher  Betriebsfonds,  der  nur  iloch  eine  geschäftliche ­
  Bedelltung  für  die  betreffenden  Banken  hat,  aber  die  wichtigsten
volkswirtschaftlichen  Funktionen  des  Notennmlanfs  nicht  erfüllt.  Die
Privatnotenbankeil  selbst  sind  dadurch,  daß  sie  jede  erhebliche  Steigerung
des  an  sie  herantretenden  Geldbedarfs  auf  die  Reichsbank  überwälzell,
  lediglich  zil  Vermittlerinnen  der  Dieilste  geworden,  welche
die  Reichsbank  durch  ihre  Notenausgabe  der  deutschen  Volkswirtschaft
leistet;  sie  haben  für  ben  deutschen  Geldverkehr  keine  höhere  Bedeutung
            
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