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Verhältnis zum Durchschnitte des ungedeckten Notenumlaufs des
Jahres 1897 bei der Reichsbank nahezu 300 °/o, bei den Privatnotenbanken
nur etwa 20 %.
Aus diesen Zahlen geht hervor, daß einzig und allein die Rerchsbank
die Aufgabe erfüllt, dem Verkehr in ihren Noten ein elastisches,
sich den jeweiligen Schwankungen des Geldbedarfes anpassendes
Zahlungsmittel zur Verfügung zu stellen, während der Notenumlauf
der Privatnotenbanken jeder Elastizität entbehrt.
Die Ursache ist auch hier, daß die Privatnotenbanken an der
Reichsbank einen Rückhalt haben. Da sie ihre Mittel jederzeit durch
ein Zurückgreifeil auf die Neichsbank ergänzen können, sind sie ill
Stand gesetzt, auch in Zeiten eines verhältnismäßig geringen Geldbedarfs
ihre Mittel voll zu verwenden. Sie sind nicht, wie eine ausschließlich
aus sich selbst stehende Centralbank, genötigt, in stillen
Zeiten eine Reserve für bewegtere Zeiten zu halteil. Da sie dazu
nicht genötigt sind, und da ihr geschäftliches Interesse die möglichste
Ausnutzung aller vorhandenen Mittel verlangt, suchen die Privatnotenballken
stets ihr Wechselportefeuille imb ihren Notenumlauf so
hoch zu halten, wie es ihileil die beschräilkenden Bestimmungen des
Bankgesetzes gestatten. Die Grenze, welche praktisch allein in Betracht
kommt, ist das den einzelnen Bailken zngewieseile stellerfreie
Kontingent ungedeckter Noten. Es ist natürlich für die Privatnotenbankeil
leicht, auch ill Zeiteil geringen Geldbedarfs durch Unterbieten
des Diskonts der Neichsbank sich ein starkes Wechselportefeuille zu
sichern unb ihren ungedeckten Notenumlauf bis an die Greilze ihrer
Kontiilgente auszudehnen. Thatsächlich hält sich ihr durchschnittlicher
Ullgedeckter Notenumlauf, desseil geringe Veränderlichkeit bereits hervorgehoben
worden ist, stets ilahe an der Koiltingentsgrenze. Er betrug
im Durchschnitt der letzten fünf Jahre volle 88 °l» der Kontingente
der Privatilotenbailken.
Die Noten sind also für die Privatnotenbankeil nicht mehr ein
Mittel zur Befriedigung der Schwankuilgeil des Geldbedarfs, sondern
lediglich ein unverzinslicher Betriebsfonds, der nur iloch eine geschäftliche
Bedelltung für die betreffenden Banken hat, aber die wichtigsten
volkswirtschaftlichen Funktionen des Notennmlanfs nicht erfüllt. Die
Privatnotenbankeil selbst sind dadurch, daß sie jede erhebliche Steigerung
des an sie herantretenden Geldbedarfs auf die Reichsbank überwälzell,
lediglich zil Vermittlerinnen der Dieilste geworden, welche
die Reichsbank durch ihre Notenausgabe der deutschen Volkswirtschaft
leistet; sie haben für ben deutschen Geldverkehr keine höhere Bedeutung